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19 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)
Los 1: haushaltsnahe Abfuhr bzw. Sammlung von Papierabfällen (Papier, Pappe und Kartongen, kurz PPK oder Altpapier) aus den haushaltsnah bereitgestellten Behältern im Holsystem (sog. Grüne Tonnen) nach einem vom Auftragnehmer zu erstellenden Tourenplan; unter Einsatz eines vom Auftragnehmer zu betreibenden Behälteridentifikationssystems einschließlich der Übermittlung der erfassten Daten an den Auftraggeber; Durchführung des Behälteränderungsdienstes (Austausch bzw. Reparatur defekter Behälter, Ersatz für Behälter, die beim Leerungsvorgang in das Sammelfahrzeug gefallen sind; Abzug, unbenutzter oder Bereitstellung zusätzlicher Behälter; Neugestellung; Änderung der Behältergröße; Abholung bei Abmeldung); Transport der haushaltsnah erfassten Abfälle zu einer vom Auftraggeber benannten Übergabestelle, die vom Auftragnehmer des Loses 2 betrieben wird, im Radius von max. 10 km Luftlinie zur Grenze des Kreisgebietes sowie die dortige Entladung nach Verwiegung und Gestellung und Abholung von zwei 28 – 33 cbm Abrollcontainern zur PPK-Sammlung am Wertstoffhof Langenzenn („Tausch voll gegen leer“) sowie zwei 22 cbm Abroll-Presscontainern zur PPK-Sammlung am Wertstoffhof Zirndorf („Tausch voll gegen leer“) jeweils einschließlich des Transports der vollen Container zu o.g. Übergabestation, die vom Auftragnehmer des Loses 2 betrieben wird, sowie die dortige Entladung nach Verwiegung. Los 2: Betrieb einer im Landkreisgebiet oder in max. 10 km Luftlinie von der Landkreisgrenze gelegenen Übergabestelle (Umladestation oder Aufbereitungs-/Verwertungsanlage) für Altpapier, an der diese Fraktion vom Auftragnehmer des Loses 1 angeliefert wird sowie die dortige Verwiegung und Übernahme des angelieferten Altpapiers; die Bereitstellung von Mengenanteilen an die Systembetreiber im Sinne des VerpackG, soweit diese nach der jeweiligen Abstimmungsvereinbarung die Herausgabe des auf sie entfallenden Mengenanteiles verlangen; Umschlag und Transport des verbleibenden Altpapieres zur Verwertung und die Veranlassung der schadlosen stofflichen Verwertung in einer oder mehreren Papierfabriken sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der etwaig anfallenden Rest- und Störstoffe; die Erledigung der Mengenmeldungen und Mengennachweispflichten gemäß VerpackG für die Mengen der Systembetreiber, im Auftrag des Landkreises.
Los 1: haushaltsnahe Abfuhr bzw. Sammlung von Papierabfällen (Papier, Pappe und Kartongen, kurz PPK oder Altpapier) aus den haushaltsnah bereitgestellten Behältern im Holsystem (sog. Grüne Tonnen) nach einem vom Auftragnehmer zu erstellenden Tourenplan; unter Einsatz eines vom Auftragnehmer zu betreibenden Behälteridentifikationssystems einschließlich der Übermittlung der erfassten Daten an den Auftraggeber; Durchführung des Behälteränderungsdienstes (Austausch bzw. Reparatur defekter Behälter, Ersatz für Behälter, die beim Leerungsvorgang in das Sammelfahrzeug gefallen sind; Abzug, unbenutzter oder Bereitstellung zusätzlicher Behälter; Neugestellung; Änderung der Behältergröße; Abholung bei Abmeldung); Transport der haushaltsnah erfassten Abfälle zu einer vom Auftraggeber benannten Übergabestelle, die vom Auftragnehmer des Loses 2 betrieben wird, im Radius von max. 10 km Luftlinie zur Grenze des Kreisgebietes sowie die dortige Entladung nach Verwiegung und Gestellung und Abholung von zwei 28 – 33 cbm Abrollcontainern zur PPK-Sammlung am Wertstoffhof Langenzenn („Tausch voll gegen leer“) sowie zwei 22 cbm Abroll-Presscontainern zur PPK-Sammlung am Wertstoffhof Zirndorf („Tausch voll gegen leer“) jeweils einschließlich des Transports der vollen Container zu o.g. Übergabestation, die vom Auftragnehmer des Loses 2 betrieben wird, sowie die dortige Entladung nach Verwiegung. Los 2: Betrieb einer im Landkreisgebiet oder in max. 10 km Luftlinie von der Landkreisgrenze gelegenen Übergabestelle (Umladestation oder Aufbereitungs-/Verwertungsanlage) für Altpapier, an der diese Fraktion vom Auftragnehmer des Loses 1 angeliefert wird sowie die dortige Verwiegung und Übernahme des angelieferten Altpapiers; die Bereitstellung von Mengenanteilen an die Systembetreiber im Sinne des VerpackG, soweit diese nach der jeweiligen Abstimmungsvereinbarung die Herausgabe des auf sie entfallenden Mengenanteiles verlangen; Umschlag und Transport des verbleibenden Altpapieres zur Verwertung und die Veranlassung der schadlosen stofflichen Verwertung in einer oder mehreren Papierfabriken sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der etwaig anfallenden Rest- und Störstoffe; die Erledigung der Mengenmeldungen und Mengennachweispflichten gemäß VerpackG für die Mengen der Systembetreiber, im Auftrag des Landkreises.
Los 1: haushaltsnahe Abfuhr bzw. Sammlung von Papierabfällen (Papier, Pappe und Kartongen, kurz PPK oder Altpapier) aus den haushaltsnah bereitgestellten Behältern im Holsystem (sog. Grüne Tonnen) nach einem vom Auftragnehmer zu erstellenden Tourenplan; unter Einsatz eines vom Auftragnehmer zu betreibenden Behälteridentifikationssystems einschließlich der Übermittlung der erfassten Daten an den Auftraggeber; Durchführung des Behälteränderungsdienstes (Austausch bzw. Reparatur defekter Behälter, Ersatz für Behälter, die beim Leerungsvorgang in das Sammelfahrzeug gefallen sind; Abzug, unbenutzter oder Bereitstellung zusätzlicher Behälter; Neugestellung; Änderung der Behältergröße; Abholung bei Abmeldung); Transport der haushaltsnah erfassten Abfälle zu einer vom Auftraggeber benannten Übergabestelle, die vom Auftragnehmer des Loses 2 betrieben wird, im Radius von max. 10 km Luftlinie zur Grenze des Kreisgebietes sowie die dortige Entladung nach Verwiegung und Gestellung und Abholung von zwei 28 – 33 cbm Abrollcontainern zur PPK-Sammlung am Wertstoffhof Langenzenn („Tausch voll gegen leer“) sowie zwei 22 cbm Abroll-Presscontainern zur PPK-Sammlung am Wertstoffhof Zirndorf („Tausch voll gegen leer“) jeweils einschließlich des Transports der vollen Container zu o.g. Übergabestation, die vom Auftragnehmer des Loses 2 betrieben wird, sowie die dortige Entladung nach Verwiegung. Los 2: Betrieb einer im Landkreisgebiet oder in max. 10 km Luftlinie von der Landkreisgrenze gelegenen Übergabestelle (Umladestation oder Aufbereitungs-/Verwertungsanlage) für Altpapier, an der diese Fraktion vom Auftragnehmer des Loses 1 angeliefert wird sowie die dortige Verwiegung und Übernahme des angelieferten Altpapiers; die Bereitstellung von Mengenanteilen an die Systembetreiber im Sinne des VerpackG, soweit diese nach der jeweiligen Abstimmungsvereinbarung die Herausgabe des auf sie entfallenden Mengenanteiles verlangen; Umschlag und Transport des verbleibenden Altpapieres zur Verwertung und die Veranlassung der schadlosen stofflichen Verwertung in einer oder mehreren Papierfabriken sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der etwaig anfallenden Rest- und Störstoffe; die Erledigung der Mengenmeldungen und Mengennachweispflichten gemäß VerpackG für die Mengen der Systembetreiber, im Auftrag des Landkreises.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt ein Interimsgebäude in Modulbauweise als temporär nutzbare Erweiterung für die Staatliche Realschule in Zirndorf planen und herstellen zu lassen und durch Anmietung zu vergüten. Die Umsetzung soll in einem Totalunternehmer / Totalübernehmermodell erfolgen. Der Auftragnehmer wird mit der schlüsselfertigen Erstellung des Gebäudes beauftragt und übernimmt dabei sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen. Dies umfasst neben der Ausführung der Bauarbeiten auch sämtliche Planungsleistungen, die Einholung der erforderlichen Genehmigungen, die Bauleitung sowie alle zur Umsetzung der geforderten funktionalen Qualitäten und Quantitäten notwendigen Wartungsarbeiten während der vorgesehenen Nutzungsdauer. Ebenfalls durch den Auftragnehmer zu erbringen sind die Leistungen für den Hochbau, die komplette haustechnische Ausstattung sowie die Herstellung eines den statischen und genehmigungsrechtlichen Anforderungen entsprechenden Fundaments. Ein mit der Schule abgestimmtes Raumprogramm liegt vor; die daraus resultierende Bruttogrundfläche (BGF) wird auf ca. 1.473 m² geschätzt. Die geplante Standzeit des Interimsgebäudes beträgt zwei Jahre. Eine optionale Verlängerung der Nutzungsdauer ist zweimal jeweils um ein weiteres Jahr möglich. Die Raummodulanlage soll am Ende des Nutzungszeitraums vom Auftragnehmer rückgebaut und abtransportiert werden. Das Gebäude soll wie nachfolgende aufgeführt bezugsfertig, genutzt und errichtet werden: Nutzungsbeginn: Übergabe KW 33/2026 (Mitte August 2026) Gebäudeklasse: GK 3, Sonderbau Abmessungen: NUF ca. 974 m², BGF ca. 1.473 m², Grundfläche ca. 442 m² (bei 3 Vollgeschossen) OKFFB oberstes Geschoss < 7,00 m über OK Gelände, 3 Vollgeschosse Raumkonzept: mind. 11 Klassenzimmer für den allgemeinen Unterricht, 1 Lagerraum im EG (mind. 25 m²), optional 2 flexibel nutzbare Räume (1 Raum pro Geschoss) als Büro/Besprechungs- oder Ausweichraum in den Obergeschossen. Anzahl Nutzer: bis zu 30 Schülerinnen und Schüler pro Klassenzimmern und dazugehörige Lehrkräfte Das Baufeld befindet sich auf dem Pausenhof der Realschule Zirndorf, Flurstück Nr. 522/19, westlich des Hauptgebäudes, in unmittelbarer Nähe des Haupteingangs. Die Anfahrt zum Baugrundstück erfolgt über die Jakob-Wassermann-Straße. Eine uneingeschränkte Erreichbarkeit ist über diesen Weg sichergestellt.
Das Landkreis Fürth beabsichtigt ein Interimsgebäude in Modulbauweise als temporär nutzbare Erweiterung für das Wolfgang Borchert Gymnasium in Langenzenn planen und herstellen zu lassen sowie dieses anzumieten. Es ist vorgesehen, das Interimsgebäude in Modulbauweise durch einen Totalübernehmer / Totalunternehmer schlüsselfertig errichten zu lassen. Neben den ausführenden Bauleistungen sollen somit sämtliche erforderlichen Planungsleistungen, der Erbringung der Baugenehmigung sowie die Bauleitung und folgende Wartungsarbeiten beauftragt werden, die zur Umsetzung der in der funktionalen Leistungsbeschreibung erfassten Quantitäten und Qualitäten erforderlich sind. Neben dem Hochbau, der Haustechnik ist ebenfalls das Fundament nach statischer und genehmigungs-relevanter Erfordernis vom AN herzustellen. Es liegt ein mit der Schule abgestimmtes Raumprogramm vor. Die resultierende BGF beträgt nach Abschätzung bei ca. 3.561 m². Die Mietlaufzeit ist für 5 Jahre vorgesehen. Eine optionale stufenweise Verlängerung der Mietlaufzeit ist zweimal jeweils um ein weiteres Jahr möglich. Der Modulbau soll so konzipiert und ausgeführt werden, dass die Raummodule nach Ende der Nutzungszeit demontiert / abgebaut, transportiert und an einem anderen Standort zur weiteren Nutzung wieder zusammengefügt und aufgebaut werden kann. Das Gebäude soll wie nachfolgend aufgeführt bezugsfertig, genutzt und errichtet werden: Nutzungsbeginn: Schuljahresbeginn 15.09.2026 Übergabetermin: KW 33 / 2026 Gebäudeklasse: GK 3, Sonderbau Abmessungen: NUF ca. 2.158 m², BGF ca. 3.561 m², Grundfläche ca. 1.083 m² (bei 3 Vollgeschossen) OKFFB oberstes Geschoss < 7,00 m über OK Gelände, 3 Vollgeschosse Raumkonzept: 13 Klassenzimmer für den allgemeinen Unterricht, 6 naturwissenschaftliche Fachunterrichtsräume mit Nebenräumen (2 für Biologie, 2 für Physik, 2 für Chemie), sowie 3 Fachunterrichtsräume für Musik oder wahlweise Kunst sowie weitere Nebenräume. Anzahl Nutzer: ca. 644 Schüler und 23 Lehrer von 13 Klassenzimmern sowie 10 potentiell gleichzeitig genutzten Fachunterrichtsräumen Der Baugrund liegt auf einer Teilfläche des Flurstück 1217/5 des Wolfgang-Borchert-Gymnasiums Langenzenn, am westlichen Rand des Stadtgebiets. Das Baugrundstück ist über eine Zufahrt von der Sportplatzstraße befahrbar und von der Bundesstraße B8 unweit über die Ortszugangsstraße der Windsheimer Straße zur erreichen. Das Raummodulgebäude soll auf der Wiese der ehemaligen Freisportanlage des schuleigenen Grundstücks nördlich des bestehenden Schulgebäudes errichtet werden.
Das Landkreis Fürth beabsichtigt ein Interimsgebäude in Modulbauweise als temporär nutzbare Erweiterung für das Wolfgang Borchert Gymnasium in Langenzenn planen und herstellen zu lassen sowie dieses anzumieten. Es ist vorgesehen, das Interimsgebäude in Modulbauweise durch einen Totalübernehmer / Totalunternehmer schlüsselfertig errichten zu lassen. Neben den ausführenden Bauleistungen sollen somit sämtliche erforderlichen Planungsleistungen, der Erbringung der Baugenehmigung sowie die Bauleitung und folgende Wartungsarbeiten beauftragt werden, die zur Umsetzung der in der funktionalen Leistungsbeschreibung erfassten Quantitäten und Qualitäten erforderlich sind. Neben dem Hochbau, der Haustechnik ist ebenfalls das Fundament nach statischer und genehmigungs-relevanter Erfordernis vom AN herzustellen. Es liegt ein mit der Schule abgestimmtes Raumprogramm vor. Die resultierende BGF beträgt nach Abschätzung bei ca. 3.561 m². Die Mietlaufzeit ist für 5 Jahre vorgesehen. Eine optionale stufenweise Verlängerung der Mietlaufzeit ist zweimal jeweils um ein weiteres Jahr möglich. Der Modulbau soll so konzipiert und ausgeführt werden, dass die Raummodule nach Ende der Nutzungszeit demontiert / abgebaut, transportiert und an einem anderen Standort zur weiteren Nutzung wieder zusammengefügt und aufgebaut werden kann. Das Gebäude soll wie nachfolgend aufgeführt bezugsfertig, genutzt und errichtet werden: Nutzungsbeginn: Schuljahresbeginn 15.09.2026 Übergabetermin: KW 33 / 2026 Gebäudeklasse: GK 3, Sonderbau Abmessungen: NUF ca. 2.158 m², BGF ca. 3.561 m², Grundfläche ca. 1.083 m² (bei 3 Vollgeschossen) OKFFB oberstes Geschoss < 7,00 m über OK Gelände, 3 Vollgeschosse Raumkonzept: 13 Klassenzimmer für den allgemeinen Unterricht, 6 naturwissenschaftliche Fachunterrichtsräume mit Nebenräumen (2 für Biologie, 2 für Physik, 2 für Chemie), sowie 3 Fachunterrichtsräume für Musik oder wahlweise Kunst sowie weitere Nebenräume. Anzahl Nutzer: ca. 644 Schüler und 23 Lehrer von 13 Klassenzimmern sowie 10 potentiell gleichzeitig genutzten Fachunterrichtsräumen Der Baugrund liegt auf einer Teilfläche des Flurstück 1217/5 des Wolfgang-Borchert-Gymnasiums Langenzenn, am westlichen Rand des Stadtgebiets. Das Baugrundstück ist über eine Zufahrt von der Sportplatzstraße befahrbar und von der Bundesstraße B8 unweit über die Ortszugangsstraße der Windsheimer Straße zur erreichen. Das Raummodulgebäude soll auf der Wiese der ehemaligen Freisportanlage des schuleigenen Grundstücks nördlich des bestehenden Schulgebäudes errichtet werden.
Das Landkreis Fürth beabsichtigt ein Interimsgebäude in Modulbauweise als temporär nutzbare Erweiterung für das Wolfgang Borchert Gymnasium in Langenzenn planen und herstellen zu lassen sowie dieses anzumieten. Es ist vorgesehen, das Interimsgebäude in Modulbauweise durch einen Totalübernehmer / Totalunternehmer schlüsselfertig errichten zu lassen. Neben den ausführenden Bauleistungen sollen somit sämtliche erforderlichen Planungsleistungen, der Erbringung der Baugenehmigung sowie die Bauleitung und folgende Wartungsarbeiten beauftragt werden, die zur Umsetzung der in der funktionalen Leistungsbeschreibung erfassten Quantitäten und Qualitäten erforderlich sind. Neben dem Hochbau, der Haustechnik ist ebenfalls das Fundament nach statischer und genehmigungs-relevanter Erfordernis vom AN herzustellen. Es liegt ein mit der Schule abgestimmtes Raumprogramm vor. Die resultierende BGF beträgt nach Abschätzung bei ca. 3.561 m². Die Mietlaufzeit ist für 5 Jahre vorgesehen. Eine optionale stufenweise Verlängerung der Mietlaufzeit ist zweimal jeweils um ein weiteres Jahr möglich. Der Modulbau soll so konzipiert und ausgeführt werden, dass die Raummodule nach Ende der Nutzungszeit demontiert / abgebaut, transportiert und an einem anderen Standort zur weiteren Nutzung wieder zusammengefügt und aufgebaut werden kann. Das Gebäude soll wie nachfolgend aufgeführt bezugsfertig, genutzt und errichtet werden: Nutzungsbeginn: Schuljahresbeginn 15.09.2026 Übergabetermin: KW 33 / 2026 Gebäudeklasse: GK 3, Sonderbau Abmessungen: NUF ca. 2.158 m², BGF ca. 3.561 m², Grundfläche ca. 1.083 m² (bei 3 Vollgeschossen) OKFFB oberstes Geschoss < 7,00 m über OK Gelände, 3 Vollgeschosse Raumkonzept: 13 Klassenzimmer für den allgemeinen Unterricht, 6 naturwissenschaftliche Fachunterrichtsräume mit Nebenräumen (2 für Biologie, 2 für Physik, 2 für Chemie), sowie 3 Fachunterrichtsräume für Musik oder wahlweise Kunst sowie weitere Nebenräume. Anzahl Nutzer: ca. 644 Schüler und 23 Lehrer von 13 Klassenzimmern sowie 10 potentiell gleichzeitig genutzten Fachunterrichtsräumen Der Baugrund liegt auf einer Teilfläche des Flurstück 1217/5 des Wolfgang-Borchert-Gymnasiums Langenzenn, am westlichen Rand des Stadtgebiets. Das Baugrundstück ist über eine Zufahrt von der Sportplatzstraße befahrbar und von der Bundesstraße B8 unweit über die Ortszugangsstraße der Windsheimer Straße zur erreichen. Das Raummodulgebäude soll auf der Wiese der ehemaligen Freisportanlage des schuleigenen Grundstücks nördlich des bestehenden Schulgebäudes errichtet werden.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt, die Gebäude- und Glasreinigung für seine Liegenschaften neu zu vergeben. Die Leistungen umfassen die regelmäßige Unterhalts- und Grundreinigung, die Glas- und Rahmenreinigung sowie Sonderreinigungen in den festgelegten Objekten. Die Ausschreibung erfolgt in fünf Losen, die jeweils unterschiedliche Liegenschaften und Leistungsumfänge abdecken. Der Auftragnehmer wird mit der vollständigen, fachgerechten und nachhaltigen Ausführung der Reinigungsleistungen beauftragt und übernimmt dabei sämtliche hierfür erforderlichen Tätigkeiten, Materialien und Geräte. Die Leistung ist so zu erbringen, dass jederzeit ein ordnungsgemäßer, hygienischer und repräsentativer Zustand der Objekte gewährleistet ist. Grundlage der Leistungen sind die jeweils geltenden Reinigungs- und Hygienevorschriften, die Arbeitsstättenrichtlinien sowie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Vertragsbeginn: 01.06.2026 Losaufteilung: Der Auftrag wird losweise vergeben. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Für die Lose im Bereich Unterhalts- und Grundreinigung gilt folgende Begrenzung: Ein Anbieter kann maximal zwei Lose in diesem Bereich erhalten. Ausnahmeregelungen: Liegt für ein bestimmtes Los nur ein Angebot vor, kann der Zuschlag auch dann an den Anbieter erteilt werden, wenn dieser bereits zwei Lose erhalten hat. Weitere Ausnahmeregelung im Sinne der Wirtschaftlichkeit: Wenn das Angebot des zweitplatzierten Bieters für ein Los im Bereich Unterhalts- und Grundreinigung mehr als 10 % über dem Angebot des erstplatzierten Bieters liegt, kann aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ebenfalls der erstplatzierte Anbieter den Zuschlag erhalten, auch wenn er bereits zwei Lose erhalten hat. Die Bieter können in dem Dokument „Anlage zum Angebotsformblatt L 213", unter dem Punkt „Priorität“, angeben, welche Lose sie bevorzugt erhalten möchten. Diese Angabe wird berücksichtigt, wenn ein Anbieter zwar mehrere wirtschaftlich beste Angebote abgegeben hat, aber aufgrund der Begrenzung nicht alle Lose erhalten kann. Das Los „Glasreinigung“ ist von der vorstehenden Regelung ausgenommen und wird ausschließlich an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt auf dem benachbarten Grundstück nordwestlich des Bestandsgebäudes den Neubau des Gymnasiums Langenzenn (GYL) mit Neubau einer Dreifachsporthalle und Außensportanlagen. Gemeinsam mit dem bestehenden Gymnasium, welches im Anschluss des Gymnasium-Neubaus zur Realschule Langenzenn (RSL) umgebaut werden soll, soll später ein Schulcampus entstehen. Die künftige RSL mit der neuen RSL-Turnhalle (BA 2) und dem mittig am RSL-Pausenhof situiertem Allwetterplatz sind nicht Bestandteil dieser Projektbeschreibung / Ausschreibung. Eine ausführliche Projektbeschreibung liegt den Vergabeunterlagen bei. Für dieses Bauvorhaben werden die Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 ff HOAI – Leistungsphasen 1-9 benötigt.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt am Gymnasium Stein eine Generalsanierung der zugehörigen 3-fach Sporthalle mit Nebengebäude und Hofkellerdecke. Die Bestandssporthalle wurde 1984 bis 1987 als 3-fach Sporthalle errichtet. Die Sanierung der 3-fach Sporthalle soll in einem Bauabschnitt erfolgen.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt den Neubau eines Gymnasiums in Cadolzburg, Egersdorf. Das Gymnasium soll als 3,5-zügiges Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem und naturwissenschaftlichem Zweig inkl. Oberstufe im G9 für etwa 880 Schülerinnen und Schüler mit einer Erweiterungsoption auf 5 Züge auf der pädagogischen und räumlichen Grundlage des Clusterprinzips errichtet werden. Zusätzlich sind eine Vierfachsporthalle, Pausenhof- und Freisportflächen, sowie Fahrrad- und PKW-Stellplätze zu planen. Das zukünftige Schulareal liegt östlich von Cadolzburg am Rande des Ortsteils Egersdorf und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das Grundstück des Landkreises, auf welchem der Neubau realisiert werden soll, hat eine Größe von ca. 32.000 m². Aus den beiliegenden Auslobungsunterlagen zum Wettbewerb sind die Rahmenbedingungen, Projektgrundlagen und Planungsziele zu entnehmen. Besonders hervorzuheben sind folgende Aspekte: Es wird erwartet, dass im Rahmen der Planungen ein intelligentes, vollumfängliches, wirtschaftliches, nachhaltiges, umweltschonendes und zukunftsfähiges, energetisches Gesamtkonzept erarbeitet wird, welches den Entwicklungen Rechnung trägt und langfristig die Unterhaltskosten erheblich reduziert. Besonders auf den sommerlichen Wärmeschutz muss hierbei auch Wert gelegt werden. Die Haustechnik soll sinnvoll und reduziert geplant werden. Es soll zur übergeordneten Koordination des energetischen Gesamtkonzepts ein Büro für Klima-Engineering eingesetzt werden, welches das optimale Konzept für Gymnasium Cadolzburg herausarbeiten und dem Projektteam vergeben werden soll.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt auf dem benachbarten Grundstück nordwestlich des Bestandsgebäudes den Neubau des Gymnasiums Langenzenn (GYL) mit Neubau einer Dreifachsporthalle und Außensportanlagen.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt den Neubau eines Gymnasiums in Cadolzburg, Egersdorf. Das Gymnasium soll als 3,5-zügiges Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem und naturwissenschaftlichem Zweig inkl. Oberstufe im G9 für etwa 880 Schülerinnen und Schüler mit einer Erweiterungsoption auf 5 Züge auf der pädagogischen und räumlichen Grundlage des Clusterprinzips errichtet werden. Zusätzlich sind eine Vierfachsporthalle, Pausenhof- und Freisportflächen, sowie Fahrrad- und PKW-Stellplätze zu planen. Das zukünftige Schulareal liegt östlich von Cadolzburg am Rande des Ortsteils Egersdorf und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das Grundstück des Landkreises, auf welchem der Neubau realisiert werden soll, hat eine Größe von ca. 32.000 m². Aus den beiliegenden Auslobungsunterlagen zum Wettbewerb sind die Rahmenbedingungen, Projektgrundlagen und Planungsziele zu entnehmen. Besonders hervorzuheben sind folgende Aspekte: Es wird erwartet, dass im Rahmen der Planungen ein intelligentes, vollumfängliches, wirtschaftliches, nachhaltiges, umweltschonendes und zukunftsfähiges, energetisches Gesamtkonzept erarbeitet wird, welches den Entwicklungen Rechnung trägt und langfristig die Unterhaltskosten erheblich reduziert. Besonders auf den sommerlichen Wärmeschutz muss hierbei auch Wert gelegt werden. Die Haustechnik soll sinnvoll und reduziert geplant werden. Es soll zur übergeordneten Koordination des energetischen Gesamtkonzepts ein Büro für Klima-Engineering eingesetzt werden, welches das optimale Konzept für Gymnasium Cadolzburg herausarbeiten und dem Projektteam vergeben werden soll. Für dieses Bauvorhaben werden die Leistungen der Bauphysik nach HOAI 2021, Anlage 1.2 benötigt.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt den Neubau eines Gymnasiums in Cadolzburg, Egersdorf. Das Gymnasium soll als 3,5-zügiges Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem und naturwissenschaftlichem Zweig inkl. Oberstufe im G9 für etwa 880 Schülerinnen und Schüler mit einer Erweiterungsoption auf 5 Züge auf der pädagogischen und räumlichen Grundlage des Clusterprinzips errichtet werden. Zusätzlich sind eine Vierfachsporthalle, Pausenhof- und Freisportflächen, sowie Fahrrad- und PKW-Stellplätze zu planen. Das zukünftige Schulareal liegt östlich von Cadolzburg am Rande des Ortsteils Egersdorf und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das Grundstück des Landkreises, auf welchem der Neubau realisiert werden soll, hat eine Größe von ca. 32.000 m². Aus den beiliegenden Auslobungsunterlagen zum Wettbewerb sind die Rahmenbedingungen, Projektgrundlagen und Planungsziele zu entnehmen. Besonders hervorzuheben sind folgende Aspekte: Es wird erwartet, dass im Rahmen der Planungen ein intelligentes, vollumfängliches, wirtschaftliches, nachhaltiges, umweltschonendes und zukunftsfähiges, energetisches Gesamtkonzept erarbeitet wird, welches den Entwicklungen Rechnung trägt und langfristig die Unterhaltskosten erheblich reduziert. Besonders auf den sommerlichen Wärmeschutz muss hierbei auch Wert gelegt werden. Die Haustechnik soll sinnvoll und reduziert geplant werden. Es soll zur übergeordneten Koordination des energetischen Gesamtkonzepts ein Büro für Klima-Engineering eingesetzt werden, welches das optimale Konzept für Gymnasium Cadolzburg herausarbeiten und dem Projektteam vergeben werden soll.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt auf dem benachbarten Grundstück nordwestlich des Bestandsgebäudes den Neubau des Gymnasiums Langenzenn (GYL) mit Neubau einer Dreifachsporthalle und Außensportanlagen.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt auf dem benachbarten Grundstück nordwestlich des Bestandsgebäudes den Neubau des Gymnasiums Langenzenn (GYL) mit Neubau einer Dreifachsporthalle und Außensportanlagen.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt auf dem benachbarten Grundstück nordwestlich des Bestandsgebäudes den Neubau des Gymnasiums Langenzenn (GYL) mit Neubau einer Dreifachsporthalle und Außensportanlagen.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste in dem Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden VGN-Linien: 101: Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Kneippallee 102: Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Realschule 103: Fürth Hbf – Gebersdorf (U) – Oberasbach Linder Siedlung – Zirndorf Bf 104: Zirndorf Bf – Oberasbach – Altenberg – Zirndorf Bf Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von dem Linienbündel abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt den Neubau eines Gymnasiums (inkl. 4-Feld-Sporthalle und Außensportanlagen) in Egersdorf, Cadolzburg. Das Gymnasium soll als 3,5-zügiges Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem und naturwissenschaftlichem Zweig inkl. Oberstufe im G9 für etwa 880 Schülerinnen und Schüler mit einer Erweiterungsoption auf 5 Züge auf der pädagogischen und räumlichen Grundlage des Clusterprinzips errichtet werden. Zusätzlich sind eine Vierfachsporthalle, Pausenhof- und Freisportflächen, sowie Fahrrad- und PKW-Stellplätze zu planen. Das zukünftige Schulareal liegt östlich von Cadolzburg am Rande des Ortsteils Egersdorf und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das Grundstück des Landkreises, auf welchem der Neubau realisiert werden soll, hat eine Größe von ca. 32.000 m². Aus den beiliegenden Auslobungsunterlagen zum Wettbewerb sind die Rahmenbedingungen, Projektgrundlagen und Planungsziele zu entnehmen. Besonders hervorzuheben sind folgende Aspekte: Es wird erwartet, dass im Rahmen der Planungen ein intelligentes, vollumfängliches, wirtschaftliches, nachhaltiges, umweltschonendes und zukunftsfähiges, energetisches Gesamtkonzept erarbeitet wird, welches den Entwicklungen Rechnung trägt und langfristig die Unterhaltskosten erheblich reduziert. Besonders auf den sommerlichen Wärmeschutz muss hierbei auch Wert gelegt werden. Die Haustechnik soll sinnvoll und reduziert geplant werden. Es soll zur übergeordneten Koordination des energetischen Gesamtkonzepts ein Büro für Klima-Engineering eingesetzt werden, welches das optimale Konzept für Gymnasium Cadolzburg herausarbeiten und dem Projektteam vergeben werden soll.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt den Neubau eines Gymnasiums (inkl. 4-Feld-Sporthalle und Außensportanlagen) in Egersdorf, Cadolzburg. Das Gymnasium soll als 3,5-zügiges Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem und naturwissenschaftlichem Zweig inkl. Oberstufe im G9 für etwa 880 Schülerinnen und Schüler mit einer Erweiterungsoption auf 5 Züge auf der pädagogischen und räumlichen Grundlage des Clusterprinzips errichtet werden. Zusätzlich sind eine Vierfachsporthalle, Pausenhof- und Freisportflächen, sowie Fahrrad- und PKW-Stellplätze zu planen. Das zukünftige Schulareal liegt östlich von Cadolzburg am Rande des Ortsteils Egersdorf und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das Grundstück des Landkreises, auf welchem der Neubau realisiert werden soll, hat eine Größe von ca. 32.000 m². Aus den beiliegenden Auslobungsunterlagen zum Wettbewerb sind die Rahmenbedingungen, Projektgrundlagen und Planungsziele zu entnehmen. Besonders hervorzuheben sind folgende Aspekte: Es wird erwartet, dass im Rahmen der Planungen ein intelligentes, vollumfängliches, wirtschaftliches, nachhaltiges, umweltschonendes und zukunftsfähiges, energetisches Gesamtkonzept erarbeitet wird, welches den Entwicklungen Rechnung trägt und langfristig die Unterhaltskosten erheblich reduziert. Besonders auf den sommerlichen Wärmeschutz muss hierbei auch Wert gelegt werden. Die Haustechnik soll sinnvoll und reduziert geplant werden. Es soll zur übergeordneten Koordination des energetischen Gesamtkonzepts ein Büro für Klima-Engineering eingesetzt werden, welches das optimale Konzept für Gymnasium Cadolzburg herausarbeiten und dem Projektteam vergeben werden soll.
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