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21 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)
Die Stadt Ronnenberg plant einen Ersatzneubau der Grundschule "Regenbogen" mit einer Zwei-Feld-Turnhalle im Stadtteil Weetzen. Die Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1-3, 7+8 gem. § 55 HOAI, LPH 1-9 sowie Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI sind zu erbringen. Zu dem Projekt wurde ein Architektenwettbewerb als nichtoffener einphasiger Wettbewerb für eine Gebäudeplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren durchgeführt (§ 3 (3) RPW). Die Planunterlagen des Entwurfsverfassers des 1.Preises - welche die Grundlage der weiteren Planung bilden - sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Stadt Ronnenberg plant einen Ersatzneubau der Grundschule "Regenbogen" mit einer Zwei-Feld-Turnhalle im Stadtteil Weetzen. Die Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung AG 4-6 gem. § 55 HOAI, LPH 1-9 sowie Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI sind zu erbringen. Zu dem Projekt wurde ein Architektenwettbewerb als nichtoffener einphasiger Wettbewerb für eine Gebäudeplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren durchgeführt (§ 3 (3) RPW). Die Planunterlagen des Entwurfsverfassers des 1.Preises - welche die Grundlage der weiteren Planung bilden - sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Stadt Ronnenberg plant einen Ersatzneubau der Grundschule "Regenbogen" mit einer Zwei-Feld-Turnhalle im Stadtteil Weetzen. Die Planungsleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 1-6 sowie Besondere Leistungen in der LPH 4 und 8 gem. Anlage 14 HOAI sind zu erbringen. Zu dem Projekt wurde ein Architektenwettbewerb als nichtoffener einphasiger Wettbewerb für eine Gebäudeplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren durchgeführt (§ 3 (3) RPW). Die Planunterlagen des Entwurfsverfassers des 1.Preises - welche die Grundlage der weiteren Planung bilden - sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Neuorganisation der Neonatologie und Intensivmedizin des Christlichen Kinderhospitals Osnabrück an einem Standort. Der Auftrag ist als Generalplanung vorgesehen und umfasst folgende Leistungen: - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, LPH 1-9 - Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, LPH 1-9 - Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 1-6 - Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8, LPH 1-9
Die Gemeinde Emmerthal plant im Gemeindeteil Amelgatzen den Neubau eines Bildunghauses bestehend aus Grundschule und Kita.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte plant den Neubau von bezirklichen Sportanlagen sowie einem Sportfunktionsgebäude im Quartier Fischbeker Reethen. Dazu sind die Objektplanungssleistungen Gebäude/Innenraum und Freianlagen gem. HOAI § 34,39 LPH 1-9 zu erbringen.
Das Klinikum Oldenburg AöR plant die letztmögliche Erweiterung der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Klinikum Oldenburg AöR, um den Anbau einer neuen Spezialstation für Jugendliche mit Substanzkonsum- und begleitenden psychischen Störungen. Die folgenden Planungsleistungen sind dabei zu erbringen: - Objektplanung Gebäude/Innenräume gemäß § 34 HOAI, LPH 1 bis 9 - Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, LPH 1 bis 9 - Fachplanung Tragwerksplanung gem § 51 HOAI, LPH 1 bis 6 - Fachplanung Technische Ausrüstung § 55 HOAI, AG 1-8, LPH 1-9, sowie Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI. Dazu möchte das Klinikum Oldenburg ein Planungsteam - bestehend aus einem Objektplaner Gebäude/Innenraum/Freianlagen, Fachplaner Tragwerksplanung, Fachplaner Technische Ausrüstung HLS und Fachplaner Technische Ausrüstung ELT - beauftragen und Einzelverträge mit den einzelnen Planungspartnern des Planungsteams schließen. Der Objektplaner Gebäude/Innenraum soll das Leistungsbild der Freianlagenplanung übernernehmen (Unteraufträge sind zulässig). Daher wird im weiteren Verlauf von dem Objektplaner GIF (Gebäude/Innenraum/Freianlagen) gesprochen. Das Honorar wird jedoch gem. HOAI für die Freiraumplanung separat ermittelt. Kommunikator des Planungsteams, welches sich bewirbt, ist der Objektplaner GIF. Dieser muss seine Bewerbung stellvertretend für das Planungsteam einreichen. Die Benennung der Fachplaner (TWP, TGA HLS und TGA ELT) ist erst zur Einladung zum Bietergespräch (Stufe 2 - Angebotsabgabe) erforderlich, muss dann aber die im Folgenden aufgeführten Nachweise erbringen. Der Objektplaner GIF stellt die Bildung eines geeigneten Planungsteams durch eine Eigenerklärung im Bewerberformular sicher. Die Eignungsformulare für die Fachplaner Tragwerksplanung (TWP), Fachplaner Technische Ausrüstung HLS (TGA HLS) und Fachplaner Technische Ausrüstung ELT (TGA ELT) sind spätestens (aber zwingend) mit den Unterlagen zum Erstangebot einzureichen. Alle Planer aus dem Planungsteam müssen ihre Eignung gem. der Vorgaben aus der Bekanntmachung nachweisen. Entsprechend sind dem Verfahren 4 Eignungsformulare (Objektplanung GIF, TWP, TGA ELT, TGA HLS) hinterlegt, die von dem entsprechenden Planungspartner zum dargelegten Zeitpunkt ausgefüllt werden müssen. Berücksichtigt werden nur vollständige Bewerbungen. Doppelbewerbungen (auch von den Fachplanern) sind unzulässig. Das Planungsteam hat in der Zweiten Stufe des Verfahrens (Angebotsaufforderung) zusätzlich zu den Bewerberbögen für die Fachplaner Tragwerksplanung (TWP), Fachplaner Technische Ausrüstung HLS (TGA HLS) und Fachplaner Technische Ausrüstung ELT (TGA ELT) ein gemeinschaftliches Honorarangebot - aller Planer aufaddiert - ("250922_2525_KJPP_Honorar_TEAM.xlsx") einzureichen, welches als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung einfließt. Die Bewertungsmatrix/Zuschlagskriterienmatrix ("250922_2525_KJPP_Zuschlagskriterien_Matrix_TEAM.pdf") ist in den Teilnahmeunterlagen bereits hinterlegt und dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. In die Bewertung fließt (siehe Bewertungsmatrix/Zuschlagskriterien) auch die Qualität des gesamten Planungsteams mit ein. Hierzu sollen sich alle Planungspartner am Verhandlungstag vorstellen.
Die Generalplanung umfasst folgende Leistungen gemäß HOAI: Architektenleistung (§ 34, Neubau und Umbau) LPH 5-9, Freianlagen (§ 39, Neubau) LPH 5-9, Tragwerksplanung (§ 51, Neubau und Umbau) LPH 5-6, Technische Ausrüstung (§ 55, Anlagengruppen 1-8 [BA 2.1 ohne ALG 7, BA 2.2 ohne ALG 6], Neubau und Umbau) LPH 5-9.
Die Gemeinde Lehre plant den Neubau der Dorfgemeinschaftsanlage in Beienrode. . Dazu möchte die Gemeinde Lehre ein Planungsteam - bestehend aus einem Objektplaner Gebäude/Innenraum/Freianlagen (GIF), Fachplaner Tragwerksplanung, Fachplaner Technische Ausrüstung HLS und Fachplaner Technische Ausrüstung ELT - beauftragen und Einzelverträge mit den einzelnen Planungspartnern des Planungsteams schließen. . Demnach sind dazu die folgenden Planungsleistungen zu erbringen: - Objektplanung Gebäude/Innenräume gemäß § 34 HOAI, LPH 2-9 - Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI, LPH 1-9 - Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, LPH 1-6 - Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, AG 1-5, LPH 1-9 - Beratungsleistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1/1.2.3 HOAI, LPH 1-6, sowie Besondere Leistungen gem. Anlagen 10,11,14 und 15 HOAI. . Der Objektplaner Gebäude/Innenraum soll das Leistungsbild der Freianlagenplanung übernehmen (Unteraufträge sind zulässig). Daher wird im weiteren Verlauf von dem Objektplaner GIF (Gebäude/Innenraum/Freianlagen) gesprochen. Das Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung soll der TGA-HLS-Planer übernehmen (Unterauftrag möglich). Das Honorar wird jedoch gem. HOAI für die einzelnen Leistungsbilder Freiraumplanung und Wärmeschutz und Energiebilanzierung separat ermittelt. . Kommunikator des Planungsteams, welches sich bewirbt, ist der Objektplaner GIF. Dieser muss seine Bewerbung stellvertretend für das Planungsteam einreichen. Die Benennung der Fachplaner (TWP, TGA HLS und TGA ELT) ist erst zur Einladung zum Bietergespräch (Stufe 2 - Angebotsabgabe) erforderlich, muss dann aber die im Folgenden aufgeführten Nachweise erbringen. Der Objektplaner GIF stellt die Bildung eines geeigneten Planungsteams durch eine Eigenerklärung im Bewerberformular sicher. Die Eignungsformulare für die Fachplaner Tragwerksplanung (TWP), Fachplaner Technische Ausrüstung HLS (TGA HLS) und Fachplaner Technische Ausrüstung ELT (TGA ELT) sind spätestens (aber zwingend) mit den Unterlagen zum Erstangebot einzureichen. Alle Planer aus dem Planungsteam müssen ihre Eignung gem. der Vorgaben aus der Bekanntmachung nachweisen. . Entsprechend sind dem Verfahren 4 Eignungsformulare (Objektplanung GIF, TWP, TGA ELT, TGA HLS) hinterlegt, die von dem entsprechenden Planungspartner zum dargelegten Zeitpunkt ausgefüllt werden müssen. Berücksichtigt werden nur vollständige Bewerbungen. Doppelbewerbungen (auch von den Fachplanern) sind unzulässig. . Das Planungsteam hat in der Zweiten Stufe des Verfahrens (Angebotsaufforderung) zusätzlich zu den Bewerberbögen für die Fachplaner Tragwerksplanung (TWP), Fachplaner Technische Ausrüstung HLS (TGA HLS) und Fachplaner Technische Ausrüstung ELT (TGA ELT) ein gemeinschaftliches Honorarangebot - aller Planer aufaddiert - ("250814_2516_DGA_Beienrode_Honorar_VgV_HOAI_TEAM.xlsx") einzureichen, welches als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung einfließt. . Die Bewertungsmatrix/Zuschlagskriterienmatrix ("250814_2516_DGA_Beienrode_Zuschlagskriterien_Matrix_TEAM.pdf") ist in den Teilnahmeunterlagen bereits hinterlegt und dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. In die Bewertung fließt (siehe Bewertungsmatrix/Zuschlagskriterien) auch die Qualität des gesamten Planungsteams mit ein. Hierzu sollen sich alle Planungspartner am Verhandlungstag vorstellen.
Die Sehusa Wasserwelt soll in den nächsten Jahren umfangreich saniert werden, da einige Anlagen- und Gebäudeteile noch aus dem Erbauungsjahr 1974 stammen. Die Sanierung soll in vier Schritten bzw. Teilen erfolgen. Der Betrieb der Wasserwelt soll währenddessen zumindest in Teilen möglich sein. Der Planungsumfang umfasst neben einer Betonsanierung, den gesamten Wasseraufbereitungstechnikbereich, Lichtkonzept, Energetische Sanierung (Photovoltaik, Wärmerückgewinnung, Lüftungsanlagen, usw.) ebenfalls die Veränderung der Gebäudearchitektur und Änderung der Außenanlagen (Außenbecken, Terrassen, usw.). Dazu sind folgende Generalplanungsleistungen zu erbringen: - Objektplanung Gebäude/Innenräume gem. § 34 HOAI, LPH 1-9 - Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, LPH 1-9 - Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 1-6 - Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1-8 gem. § 55 HOAI, LPH 1-9 sowie Besondere Leistungen gem. der Anlagen 10, 11, 14 und 15 HOAI
Die Gemeinde Lehre beabsichtigt die Sporthalle Essenrode zu sanieren. . Dazu möchte die Gemeinde Lehre ein Planungsteam - bestehend aus einem Objektplaner Gebäude/Innenraum, Fachplaner Tragwerksplanung, Fachplaner Technische Ausrüstung HLS und Fachplaner Technische Ausrüstung ELT - beauftragen und Einzelverträge mit den einzelnen Planungspartnern des Planungsteams schließen. . Demnach sind dazu die folgenden Planungsleistungen zu erbringen: - Objektplanung Gebäude/Innenräume gemäß § 34 HOAI, LPH 1 bis 9 - Fachplanung Tragwerksplanung gem § 51 HOAI, LPH 1 bis 6 - Fachplanung Technische Ausrüstung § 55 HOAI, AG 1-5, LPH 1-9 , sowie Besondere Leistungen gem. Anlagen 10 und 15 HOAI. . Kommunikator des Planungsteams, welches sich bewirbt, ist der Objektplaner GI. Dieser muss seine Bewerbung stellvertretend für das Planungsteam einreichen. Die Benennung der Fachplaner (TWP, TGA HLS und TGA ELT) ist erst zur Einladung zum Bietergespräch (Stufe 2 - Angebotsabgabe) erforderlich, muss dann aber die im Folgenden aufgeführten Nachweise erbringen. Der Objektplaner GI stellt die Bildung eines geeigneten Planungsteams durch eine Eigenerklärung im Bewerberformular sicher. Die Eignungsformulare für die Fachplaner Tragwerksplanung (TWP), Fachplaner Technische Ausrüstung HLS (TGA HLS) und Fachplaner Technische Ausrüstung ELT (TGA ELT) sind spätestens (aber zwingend) mit den Unterlagen zum Erstangebot einzureichen. Alle Planer aus dem Planungsteam müssen ihre Eignung gem. der Vorgaben aus der Bekanntmachung nachweisen. . Entsprechend sind dem Verfahren 4 Eignungsformulare (Objektplanung GI, TWP, TGA ELT, TGA HLS) hinterlegt, die von dem entsprechenden Planungspartner zum dargelegten Zeitpunkt ausgefüllt werden müssen. Berücksichtigt werden nur vollständige Bewerbungen. Doppelbewerbungen (auch von den Fachplanern) sind unzulässig. . Das Planungsteam hat in der Zweiten Stufe des Verfahrens (Angebotsaufforderung) zusätzlich zu den Bewerberbögen für die Fachplaner Tragwerksplanung (TWP), Fachplaner Technische Ausrüstung HLS (TGA HLS) und Fachplaner Technische Ausrüstung ELT (TGA ELT) ein gemeinschaftliches Honorarangebot - aller Planer aufaddiert - ("250710_2515_SPH_Essenrode_Honorar_VgV_HOAI_TEAM.xlsx") einzureichen, welches als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung einfließt. . Die Bewertungsmatrix/Zuschlagskriterienmatrix ("250710_2515_SPH_Lehre_Zuschlagskriterien_Matrix_TEAM.pdf") ist in den Teilnahmeunterlagen bereits hinterlegt und dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. In die Bewertung fließt (siehe Bewertungsmatrix/Zuschlagskriterien) auch die Qualität des gesamten Planungsteams mit ein. Hierzu sollen sich alle Planungspartner am Verhandlungstag vorstellen.
Die Stadt Bad Pyrmont beabsichtigt auf dem Gelände der Grundschule Holzhausen einen Mensa-Neubau zu errichten. Dazu sind die Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI sowie der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI, jeweils in den Leistungsphasen 1-9, zu erbringen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb aha möchte im Stadtteil Misburg auf dem Gelände im Lohweg (10.300 m²) eine neue Betriebsstätte der Stadtreinigung errichten. Der Fokus bei der Umsetzung liegt neben den komplexen Belangen der Stadtreinigung, mit Sozial- und Bürogebäude, Waschplatz, Soleumfüllplatz, Kehrgutentladung, Kfz-Kleinreparaturen und einem Trafo, auf einer energetisch und ökologisch den aktuellen Stand der Technik entsprechenden Betriebsstätte. Schwerpunkte sind Effizienz, Eigenversorgung und Elektromobilität. Dazu sind foglende Generalplanungsleistungen zu erbringen: - Objektplanung Gebäude/Innenraum gem. § 34 HOAI, LPH 5-9 - Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, LPH 5-9 - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, LPH 5-9 - Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, LPH 5-9 - Fachplanung TWP gem. § 51 HOAI, LPH 5-6 - Fachplanung TGA AG 1-8 gem. § 55 HOAI, LPH 5-6 - Wärmeschutz und Energiebilanzierung Anlage 1/1.2.3, HOAI, LPH 5-9 sowie besondere Leistungen gem. HOAI und zusätzliche Leistungen siehe Honorarangebotstabelle in den Teilnahmeunterlagen.
Auftragsgegenstand ist die Sanierung des Freibades Hörste. Es sind folgende Leistungen als Generalplanung zu erbringen: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, LPH 1-9 sowie besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI, Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, LPH 1-9 sowie besondere Leistungen gem. Anlage 11 HOAI, Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 (ausgenommen Anlagengruppe 6), LPH 1-9 sowie besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI, Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 1-6.
Die Samtgemeinde Boffzen plant eine Zweizügige Grundschule im Gemeindeteil Lauenförde.
Die Samtgemeinde Boffzen plant eine ZweizÞgige Grundschule im Gemeindeteil LauenfÃķrde.
Auftragsgegenstand ist die Sanierung des Freibades Heiden. Es sind folgende Leistungen als Generalplanung zu erbringen: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, LPH 1-9 sowie besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI, Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, LPH 1-9 sowie besondere Leistungen gem. Anlage 11 HOAI, Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 (ausgenommen Anlagengruppe 6), LPH 1-9 sowie besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI, Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 1-6.
Die Samtgemeinde Boffzen plant eine Zweizügige Grundschule im Gemeindeteil Lauenförde. Der Wettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Wettbewerb für eine Gebäudeplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren ausgelobt (§ 3 (3) RPW). Der Auslober wird gemäß Ziff. 8.2 RPW bei der Umsetzung des Projekts den/die Entwurfsverfasser des 1. Preises -sofern dies vom Preisgericht empfohlen wird und keine schwerwiegenden Gründe dem entgegen stehen- nach Verhandlung gem. § 14 (4) [8] VgV beauftragen. Der Auftraggeber behält sich vor, die an der Wettbewerbsarbeit des 1. Preisträgers beteiligten Fachplaner (TWP und TGA) ebenfalls mit Einzelverträgen zu beauftragen, so diese ihre Berufszulassung und Haftpflichtversicherung in erforderlicher Höhe zum eventuellen Vertragsschluss nachweisen. Die Beauftragung wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts für die Architektenleistungen (und evtl. weiteren Planungsleistungen) als umfassende Beauftragung (stufenweise; vorbehaltlich positiver Gremienbeschlüsse) über die Leistungsphasen 2-9 (6-7 in Teilen) gem. HOAI 2021 (Architektenleistung, Landschaftsarchitektur und evtl. auch TGA und TWP [LPH 1-6]) in Einzelverträgen vergeben. Daher wird die Beteiligung eines Landschaftsplaners schon am Wettbewerb gefordert, die der entsprechenden Fachplaner hingegen empfohlen. Die Beauftragung stufenweise: Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst die in der Anlage 10 der HOAI 2021 bezeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 (Stufe 1). Danach behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer mit den Leistungsphasen 5 bis 8 (Stufe 2) und Leistungsphase 9 (Stufe 3) gemäß § 34 HOAI 2021 (Anlage 10) einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses. Die Einzelverträge sollen auf Grundlage der RBBau geschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen.
Die Gemeinde Sassenburg beabsichtigt die Erweiterung und den Umbau von zwei Grundschulen zu Ganztagsschulen. Los 1: Erweiterung und Umbau der Hermann-Löns-Schule zur Ganztagsschule; Los 2: Erweiterung, Umbau und Sanierung der Grundschule im bunten Dreieck zur Ganztagsschule (2 Bauabschnitte). Die Gemeinde Sassenburg erhofft sich durch den Wettbewerb und die damit verbundenen intensiven Vorplanungen möglichst viele unterschiedliche Realisierungsansätze in Hinblick auf Gestaltung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit zu erzielen. . Der Wettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Wettbewerb für eine Gebäudeplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren ausgelobt (§ 3 (3) RPW). Der Auslober wird gemäß Ziff. 8.2 RPW bei der Umsetzung des Projekts den/die Entwurfsverfasser des 1. Preises -sofern dies vom Preisgericht empfohlen wird und keine schwerwiegenden Gründe dem entgegen stehen- nach Verhandlung gem. § 14 (4) [8] VgV beauftragen. Der Auftraggeber behält sich vor, die an der Wettbewerbsarbeit des 1. Preisträgers beteiligten Fachplaner (TWP und TGA) ebenfalls mit Einzelverträgen zu beauftragen, so diese ihre Berufszulassung und Haftpflichtversicherung in erforderlicher Höhe zum eventuellen Vertragsschluss nachweisen. Die Beauftragung wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts für die Architektenleistungen (und evtl. weiteren Planungsleistungen) als umfassende Beauftragung über die Leistungsphasen 2-9 gem. HOAI 2021 (Architektenleistung, Landschaftsarchitektur und evtl. auch TGA und TWP [LPH 1-6]) in Einzelverträgen vergeben. Daher wird die Beteiligung eines Landschaftsplaners schon am Wettbewerb gefordert, die der entsprechenden Fachplaner hingegen empfohlen. Die Einzelverträge sollen auf Grundlage der RBBau geschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen. Voraussichtliche Termine: Folgende Termine sind für das Wettbewerbsverfahren geplant: Tag der Auslobung: 12.02.2025 Anmeldefrist zum Wettbewerb: 24.02.25 Frist für Rückfragen: 27.02.2025 Kolloquium: 05.03.2025 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: 08.05.2025 Abgabe Modelle: 21.05.2025 Preisgerichtssitzung: 13.06.2025 . Wettbewerbsleistungen (je Los): Folgende Wettbewerbsleistungen werden (gem. RPW) im Wettbewerb gefordert: - Lageplan 1:500 mit Darstellung der Einbindung des Entwurfes in den städtebaulichen Kontext und Angaben zum Freiraumkonzept - Grundrisse aller Ebenen im M. 1:200 - Schnitte im M. 1:200 - Ansichten im M. 1:200 - Fassadenausschnitt (Dreitafelprojektion: Ansicht, Schnitt u. Grundriss) im M. 1:50 mit Darstellung von Lichtführung und entwurfsrelevanten Lösungen in Bezug auf Materialität (Nachhaltigkeit) und Energie sowie der Raumakustik - Eine Visualisierung von einem frei zu wählenden Standort - Modell im M. 1:500 - Erläuterungsbericht Teil Architektur - Erläuterungsbericht Teil Energiekonzept - Baubeschreibung Teil Materialwahl Alle zeichnerischen Darstellungen werden auf max. 4 Plänen im DIN-A-0-Format, quer einzureichen sein. Die Beurteilung der Arbeiten erfolgt gemäß nachfolgender gleichrangiger Kriterienblöcke, wie in der Auslobung formuliert: - Städtebauliche und funktionale Einbindung - Funktionalität: Eignung des Entwurfes für die vorgesehene Nutzung, Flexibilität - Wirtschaftlichkeit anhand von Kenn- u. Planungsdaten, z.B. BGF/NUF, BRI/BGF und A/V - Gestalterische Qualität der Innen- und Außenräume - Gestalterische Qualität der Fassaden - Ganzheitliches Energie- und Nachhaltigkeitskonzept - Technische Realisierbarkeit - Einhaltungen der baurechtlichen Vorschriften (insbesondere der Barrierefreiheit) Voraussichtliche Zusammensetzung des Preisgerichtes: 7 Fachpreisrichter*innen: Dipl.-Ing. Kai Koch, Architekt BDA Dipl.-Ing. Jens Krannich, Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. Maria Pfitzner, Architektin BDA Dipl.-Ing. (FH) Monique Suck, Architektin, Fachbereich II - Technische Dienste der Gemeinde Sassenburg Dipl.-Ing. Julia Tophof, Architektin N.N. N.N. 3 Stv. Fachpreisrichter*innen, ständig anwesend: Dipl.-Ing. Meike Alonso, Architektin BDA Dipl.-Ing. Martin Duthweiler, Landschaftsarchitekt BDLA N.N. 6 Sachpreisrichter*innen: N.N. darunter Schulleitung Hermann-Löns-Schule Schulleitung Grundschule im bunten Dreieck Westerbeck Ortsbürgermeister Grußendorf Ortsbürgermeister Westerbeck und weitere. 6 Stv. Sachpreisrichter*innen, ständig anwesend: N.N. Wettbewerbssumme: Es wird für Los 1 gem. RPW ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 25.600 EUR netto ausgelobt. Dieses wird gem. RPW 2013 vollständig ausgeschöpft. Für Los 2 wird gem. RPW ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 32.500 EUR netto ausgelobt. Dieses wird gem. RPW 2013 vollständig ausgeschöpft.
Die Stadt Seesen betreibt über den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Stadt Seesen" die Kläranlage Seesen mit einer Ausbaugöße von derzeit 36.000 Einwohnerwerten. Das ankommende Abwasser wird in dem Klärwerk nach der mechanischen Reinigungsstufe mit Vorklärung in einer mehrstufigen Belebungsanlage behandelt. Der anfallende Überschussschlamm wird derzeit mit einer Eindickzentrifuge (Baujahr 1989, KHD) maschinell eingedickt und anschließend gemeinsam mit dem statisch voreingedickten Primärschlamm anaerob behandelt. Der anfallende Faulschlamm wird mit einer Entwässerungszentrifuge (Baujahr 2006, Hiller) entwässert. Die Konditionierung mit polymeren Flockungsmitteln erfolgt für beide Prozesse aus einer Aufbereitungsanlage. Trotz regelmäßiger Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Anlagen sind altersbedingte Ausfälle oder langfristige Reparatur nicht auszuschließen. Daher beabsichtigt die Abwasserbeseitigung Stadt Seesen die Erneuerung der maschinellen Überschussschlammeindickung und der Faulschlammentwässerung. Im Rahmen einer durch das Ingenieurbüro Dr. Denkert entwickelten Studie wurde die Festlegungen getroffen, zur Überschussschlammeindickung weiterhin eine Eindickzentrifuge, sowie im Bereich der Faulschlammentwässerung weiterhin eine Entwässerungszentrifuge einzusetzen. Die Neuerrichtung der Anlagen soll in gleichem Gebäude erfolgen, in dem die bisherige Maschinentechnik untergebracht ist. Der geeignete Standort innerhalb des Gebäudes ist hierbei im Vorfeld zu untersuchen, die Vorschläge aus der Studie können eine Lösungsmöglichkeit darstellen, sind jedoch nicht verbindlich, sondern als mögliche Varianten zu betrachten. Aufgrund der gegebenen Infrastruktur auf dem vorhandenen Gelände, wird eine verkehrstechnische Anbindung bzw. Anarbeitung der Außenanlage nur in geringem Umfang notwendig sein. Sollte sich mittelfristig abzeichnen, dass die Abwasserbeseitigung Stadt Seesen von einer landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlamms zu einer thermischen Verwertung überzugehen hat, so wären ggf. Änderungen im Bereich der Außenanlagen vorzunehmen und zu berücksichtigen. Nach derzeitigem Stand, ist dies jedoch nicht Teil der Maßnahme. Die für die Herrichtung und Erschließung (Kostengruppe 200 gem. DIN276) anrechenbaren Kosten sind der Objektplanung Ingenieurbauwerke zugeordnet. Der Umfang und Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz ist nach HOAI, § 4 Absatz 3, zum Zeitpunkt der Kostenberechnung oder, sofern keine Kostenberechnung vorliegt, zum Zeitpunkt der Kostenschätzung zu ermitteln.
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