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Der Landkreis Gifhorn beabsichtigt die Schule in der Konrad-Adenauer-Straße zu sanieren und als Außenstelle des Otto-Hahn-Gymnasium umzubauen. Hierzu wurde in 2024 eine Machbarkeitsstudie beauftragt und durchgeführt. Diese Machbarkeitsstudie untersucht die Umnutzung des Schulobjektes "Konrad-Adenauer-Straße 4" zur dauerhaften Außenstelle des Otto-Hahn-Gymnasiums (OHG-AS) für zwei Jahrgänge mit insgesamt 12 allgemeinen Unterrichtsräumen und 7 Fachunterrichtsräumen. Die Umbaumaßnahmen und der Bezug der Schule sollen in Bauabschnitten erfolgen. Zuerst soll ein Teil der allgemeinen Unterrichtsräume und später die restlichen Unterrichtsräume inklusive Fachunterrichtsräume bezogen werden. Zusätzlich erforderliche Umbaumaßnahmen (Treppenhaus Ost, Barrierefreier Zugang zum FUR Kunst, WC-Bereich im Obergeschoss) erfolgen im Anschluss. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt bei laufenden Schulbetrieb. Das Schulgebäude an der Konrad-Adenauer-Straße 4 liegt in etwa 500 Meter Entfernung vom Otto-Hahn-Gymnasium. Momentan wird es von der BBS 1 genutzt. Das Gebäudeensemble besteht aus 5 Gebäudeteilen. Der mittlere Gebäudeteil ist die ehemalige Präparanden-Anstalt von 1886. 1950-56 erfolgten Um- und Erweiterungs-bauten der östlichen Unterrichtsräume; 1961/62 die Erweiterung des nördlichen Treppenhauses mit Unterrichtsräumen. 1979 wurde die Pausenhalle angebaut und weitere Sanierungsarbeiten vorgenommen. Die Umnutzung des Schulobjektes "Konrad-Adenauer-Straße 4" zur dauerhaften Außenstelle des Otto-Hahn-Gymnasiums mit zwei vollen Jahrgängen wurde technisch und wirtschaftlich in zwei Varianten untersucht. Der Stand der Technik ist dem Alter des Gebäudes entsprechend. Es wurden kontinuierlich Modernisierungsmaßnahmen in Teilbereichen durchgeführt. Neuere Modernisierungsmaßnahmen sind der Austausch der Ölheizung von 1964; ein großflächiger Austausch der Fenster und die Sanierung der WC-Anlagen. Vereinzelt wurden Unterrichtsräume mit neuem Bodenbelag und Abhangdecken ausgestattet. Es liegt ein Bauzustandsbericht aus dem Jahr 2009 der DEKRA vor. Die nachstehend als mittel- bis langfristig erforderlich gekennzeichneten Maßnahmen bestehen noch bis heute: - Setzungsschäden und Rissbildungen (Grundsätzlich ist die Standfestigkeit des Gebäudes nicht gefährdet, von weiteren Setzungen aufgrund von vorhanden Torflinsen ist auszugehen.) - Türen der Klassenräume teilweise stark beschädigt - Nutzungsbedingte Abnutzung der Fußböden - 1-fach verglaste Holzfenster (9 Stück) - Klassenräume mit Holzfaserelementdecken; Austausch notwendig - Nutzungsbedingte Putzschäden; Feuchtigkeitseinwirkung im Kellerbereich - Fehlende Dachunterspannbahn und Dachdämmung im mittleren Gebäudeteil Es wurden daher folgende Varianten betrachtet: Variante I: Sanierung und Erweiterung Variante II: Sanierung und Erweiterung einschließlich energetischer Maßnahmen und baulicher Ertüchtigung der Gebäudehülle Die Variante I beinhaltet folgende Maßnahmen: - Eingriffe in einen Teil der Dachkonstruktion - Bauliche Erweiterungen zur Schaffung einer barrierefreien Erschließung und eines Treppenhauses - Errichtung eines Schüler-WC-Traktes, - Ertüchtigung des Brandschutzes - Herrichten aller Räume mit Ausbesserungsarbeiten und einer teilweisen Bearbeitung der Oberflächen - Austausch der vereinzelt verbliebenden Holzfenster. Die Variante II sieht eine vollständige Modernisierung des Gebäudes mit zusätzlichen noch folgenden ergänzenden Maßnahmen vor: - Eingriffe in einen Teil der Dachkonstruktion - Bauliche Erweiterungen zur Schaffung einer barrierefreien Erschließung und eines Treppenhauses - Errichtung eines Schüler-WC-Traktes, - Ertüchtigung des Brandschutzes - Austausch der vereinzelt verbliebenden Holzfenster. - Ertüchtigung der gesamten äußeren Gebäudehülle (mit Austausch der verbliebenen alten Fenster, Dämmung Außenhülle; Dämmung Kellerdecke) - Sanierung Setzungsschäden - Komplette Sanierung aller Oberflächen (Wand, Boden, Decke) in den noch nicht sanierten Unterrichts- und Verwaltungsräumen - Zusätzliche bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit Es wurde sich entschieden die Variante II auszuschreiben, welche Maßnahmen aus der Variante I als Bestandteile berücksichtigt. Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700) werden auf 8,0 Mio. EUR geschätzt. Eine Gesamtfeststellung ist bis 03/2028 geplant.
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