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38 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)
Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Frachtpostsendungen (Pakete) für die Dienststellen der Steuerverwaltung des Freistaates Bayern und der Finanzämter des Freistaates Thüringen. Für die Finanzämter des Freistaats Thüringen gilt dies allerdings nur bezüglich der Sendungen zum Finanzamt Wunsiedel (Scanzentrum) und zurück. Die Beförderung von Frachtpostsendungen umfasst die Abholung des Versandgutes bei den Dienststellen, den Transport/Versand sowie die Zustellung und alle weiteren erforderlichen Maßnahmen aller Frachtpostsendungen.
Die Stadt Schweinfurt schreibt die Anlieferung, Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postsendungen inkl. Wahlunterlagen, förmliche Zustellungen sowie die Postfachleerung der Stadt Schweinfurt aus.
Auftragsgegenstand sind die Distribution (Los 1) und der Versand (Los 2) der Zeitschrift „BGW magazin“. Die Distribution (Los 1) umfasst hier die Versandvorbereitung. Diese beinhaltet das Konfektionieren, Adressieren und Bereitstellen der Zeitschrift für den portooptimierten Versand. Der Versand (Los 2) umfasst die Abholung der versandfertigen Magazine und ihre Zustellung an die Abonnentinnen und Abonnenten sowie das Redressmanagement. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungs-beschreibung und dem Vertrag.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen (PZA/ePZA) gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt und des Gemeinsamen Mahngerichts der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie für das Druckzentrum Dataport in Altenholz. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unabhängig von der anfallenden Menge, zu den vereinbarten Bedingungen zu leisten.
Der Beitragsservice schreibt vorliegend seine Postdienstleistungen in 6 Losen aus. Die Postdienstleistungen sind am Standort des externen Druckdienstleisters (eDL) in Lütjensee (bei Hamburg) und am Standort des Beitragsservice in Bocklemünd zu erbringen. Sie sind in folgende Lose aufgeteilt: Es werden vier Gebietslose am Standort des eDL vergeben: - Los 1 (eDL - Nord: LR 20-31, 37-38, 49), - Los 2 (eDL - Ost: LR 01-04, 06-10, 12-19, 34-36, 39, 98-99), - Los 3 (eDL - Süd: LR 60-61, 63-97) und - Los 4 (eDL - West: LR 32-33, 40-42, 44-48, 50-59). Daneben werden zwei Lose am Standort des Beitragsservice vergeben: - Los 5 - Produktion im Druckbereich und - Los 6 - Geschäftspost des Beitragsservice. Alle Lose beinhalten mindestens folgende Leistungen: - arbeitstägliche Abholung der Briefe an beiden Standorten, - Bereitstellung von Briefbehältern, Transportwagen und Paletten sowie sonsti-gen Betriebsmitteln (bspw. Infoträger, Palettenzettel) in ausreichender Menge mindestens 3 Werktage vor der Briefproduktion, - ggf. Frankierung der unfrei übergebenen Briefe, - werktägliche Sortierung, Weiterleitung sowie Zustellung und Nachsendung der Briefe, - die Zustellung sowohl von inländischen Briefen als auch von Auslandsbriefen, - werktäglicher elektronischer Rücklauf der Unzustellbarkeitsinformationen bzw. Umzugsadressen bei Nachsendung (nicht Los 6), - bei den Losen 1-5: die Vernichtung/Entsorgung der Briefe nach elektronischer Rücklieferung der Unzustellbarkeitsinformationen gemäß Vorausverfügung, - werktägliche Rückgabe von Originalbriefen an den Beitragsservice (dies betrifft bei Los 6 alle unzustellbaren Briefe und bei den Losen 1-5 nur die Bescheide, die neben dem elektronischen Datensatz im Original an den Beitragsservice zurückgehen). Die Bewerber/Bieter können im Rahmen der späteren Angebotsabgabe bei den Losen 1-5 zwischen 2 Alternativen in Bezug auf die Vorleistungen des Beitragsservice bzw. seines eDL wählen: - Alternative A: Alle Briefe werden vom Beitragsservice bzw. seinem eDL nach den Vorgaben des Bieters elektronisch frankiert und versand- bzw. portooptimiert und an den Bieter übergeben. - Alternative B: Alle Briefe werden unfrankiert und versandoptimiert an den Bieter übergeben. Los 6 beinhaltet ausschließlich der Übergabe unfrankierter Briefe an den zukünftigen PDL. Die Bewerber/Bieter können sich in diesem Vergabeverfahren auf ein, mehrere oder alle Lose bewerben und im weiteren Verlauf des Verhandlungsverfahrens jeweils ein Angebot abgeben. FÜR DIE LOSE 1-5 GILT: Pro Los kann jeder Bewerber/Bieter nur ein Hauptangebot für Alternative A oder Alternative B einreichen. Es ist nicht möglich, beide Alternativen innerhalb eines Hauptangebots anzubieten oder mehr als ein Hauptangebot pro Los abzugeben. AUFTRAGSVOLUMEN: Nach derzeitigem Stand schreibt der Beitragsservice ein Jahresvolumen von ca. 55,0 Mio. Briefen für alle Lose aus. Einzelheiten zur Mindestmenge, Planmenge sowie Höchstmenge pro Los sind unter Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung zu finden. Die Beförderung und Zustellung von inländischen Briefen an die Empfängeranschrift ist im Jahresmittel an allen Werktagen in der Brieflaufzeit "E + 2 ~ 90%" zu erfüllen. Alle Bewerber/Bieter haben die Brieflaufzeiten des Universaldienstes gemäß § 18 Postgesetz (also: E+3 = 95% und E+4 = 99%) zwingend einzuhalten. Hierbei handelt es sich um ein Musskriterium/eine Mindestvorgabe des Beitragsservice. Um die Laufzeiten des Universaldienstes einhalten zu können, müssen die Bewerber/Bieter bereits einen sehr großen Anteil der Briefe mit der Laufzeit E+2 zugestellt haben, da anderenfalls die Laufzeit des Universaldienstes "E+3 = 95%" nicht eingehalten werden kann. Insoweit wird der Beitragsservice im Rahmen der Verhandlungen die Frage mit den Bietern klären, wie hoch der Prozentanteil der bereits mit der Laufzeit E+2 zugestellten Briefe mindestens sein wird. Hierzu wird es ggf. im weiteren Verlauf des Verhandlungsverfahrens eine feste Vorgabe des Beitragsservice geben. Die Beförderung und Zustellung von ausländischen Briefen hat schnellstmöglich zu erfolgen. Bei den Losen 1-5 schreibt der Beitragsservice neben der Abholung und Zustellung auch ein elektronisches Rücklaufverfahren aus. Die Unzustellbarkeitsquote liegt in der Regel bei 3-5% der Planmenge pro Los. Es müssen mindestens folgende Unzustellbarkeitsgründe in elektronischer Form an den Beitragsservice übermittelt werden: - Unbekannt verzogen - Annahme verweigert - Empfänger soll verstorben sein - Sonstige Unzustellbarkeit - Empfänger verzogen. Folgende Daten müssen Auskunft über den Verbleib des Ausgangsbriefes geben: - vernichtet, - nachgesendet, - zugestellt, - zurückgeliefert (nur bei entsprechender Vorausverfügung des Beitragsservice). Bei Vorlage eines Nachsendeauftrags (NA) müssen zusätzlich mindestens folgende Inhalte je Ausgangsbriefgeliefert werden: - alte Anschrift laut NA und - Umzugsanschrift laut NA. Der Auftrag fällt in den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Der Bieter verpflichtet sich, für die Erbringung der Leistungen im Rahmen dieses Auftrages die Anforderungen nach § 6 Abs. 1, 2, 6 und 7 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Der Beitragsservice beabsichtigt, die Erbringung der Universaldienstleistungen auf Grundlage der zugehörigen AGB zu vereinbaren. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Es ist beabsichtigt, mit dem wirtschaftlich günstigsten Bieter pro Los einen Vertrag mit einer Festlaufzeit von zwei Jahren abzuschließen. Der Beitragsservice hat die Möglichkeit, den Vertrag pro Los jeweils zwei Mal um ein Jahr zu verlängern. Weitere Einzelheiten können der Teilnahmebroschüre sowie im weiteren Verfahrensverlauf den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Das durchzuführende Vergabeverfahren beinhaltet die Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen zwischen dem 1. Finanzamt Angermünde Jahnstraße 49 16278 Angermünde 2. Finanzamt Brandenburg Magdeburger Straße 46 14770 Brandenburg an der Havel 3. Finanzamt Calau Springteichallee 25 03205 Calau 4. Finanzamt Cottbus Vom-Stein-Straße 29 03050 Cottbus 5. Finanzamt Eberswalde Tramper Chaussee 5 16225 Eberswalde 6. Finanzamt Frankfurt (Oder) Müllroser Chaussee 53 15236 Frankfurt (Oder) 7. Finanzamt Königs Wusterhausen Max-Werner-Straße 9 15711 Königs Wusterhausen 8. Finanzamt Kyritz Perleberger Straße 1 16866 Kyritz 9. Finanzamt Luckenwalde Erich-Mendelsohn-Str. 2 14943 Luckenwalde 10. Finanzamt Nauen Ketziner Straße 3 14641 Nauen 11. Finanzamt Oranienburg Heinrich-Grüber-Platz 3 16515 Oranienburg 12. Finanzamt Potsdam Steinstraße 104-106, Haus 9 14480 Potsdam 13. Finanzamt Strausberg Prötzeler Chaussee 12 A 15344 Strausberg und dem Technischen Finanzamt Berlin, Zentrale Post- und Scannerstelle, Kniprodestr. 31 in 10407 Berlin (nachfolgend ZentPS oder TFA Berlin). Die Transportleistungen sollen ab Ende Oktober 2025 erbracht werden, wobei das Volumen ab Mitte 2026 steigen wird.
Die Mobil Krankenkasse beabsichtigt einen Rahmenvertrag für die Aussendung eines Kundenmagazins an alle Mitglieder im gesamten Bundesgebiet (bis zu viermal im Jahr) zu vergeben. Die Aussendung erfolgt aufgrund der Informationspflicht gegenüber den Mitgliedern.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die bundesweite klimaneutrale Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketsendungen (mit einem Gewicht bis max. 31,5 kg) für die Dienststellen der Landesverwaltung in Baden-Württemberg inkl. Haftung bis 500 EUR pro Paket.
Los 1: Briefsendungen; Los 2: Päckchen und Pakete; Los 3: Förmliche Zustellung
Der Landkreis Lindau (Bodensee) schreibt den physischen Postversand für das Landratsamt Lindau (Bodensee) und das Jobcenter Lindau (Bodensee) im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.
Az. 25588 Zustellung Briefwahlunterlagen Kommunal- und Integrationswahl 2025
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost im PLZ-Bereich 78 einschließlich Massensendungen (LOS 1), national/international einschließlich Massensendungen (LOS 2), förmliche Zustellungen mit Nachweis und Einschreiben national/international (LOS 3). Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (bis 31.07.2027). Die Laufzeit von 24 Monaten kann zweimalig durch den Auftraggeber um jeweils 12 Monate verlängert werden.
§ 14 Absatz 4 VgV: Der Beitragsservice hat seine Postdienstleistungen bis zum Abschluss des derzeit laufenden Vergabeverfahrens "Postdienstleistungen" (Aktenzeichen: BW 06/23) im Wege der Direktvergabe an die Deutsche Post AG vergeben. Die vom Beitragsservice benötigten Postdienstleistungen umfassen nicht nur die reine Briefzustellung, sondern auch erhebliche vor- und nachgelagerte Tätigkeiten (bspw. elektronisches Rücklaufverfahren). Die Erbringung der Postdienstleistungen durch einen anderen Auftragnehmer als die Deutsche Post AG bedarf einer mehrmonatigen Projekt-/Rüstphase, in der insbesondere die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Leistungsübernahme durch den neuen Auftragnehmer auf beiden Seiten geschaffen werden müssen.
Die Stadt Bad Saulgau schreibt den physischen Postversand für die Stadtverwaltung im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens in zwei Losen aus.
Beschaffung von Postdienstleistungen für das TLLLR
Rahmenvereinbarung zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen
Der Fachbereich Hauptamt beabsichtigt Postdienstleistungen für die Stadt Cottbus für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis zum 31.12.2028 ausführen zu lassen.
Der förmlichen Zustellung nach §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in gerichtlichen Verfahren eine zentrale Bedeutung zu. Alle wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen werden zugestellt. Die Einleitung, der Fortgang und die Beendigung von gerichtlichen Verfahren sind regelmäßig von Zustellungen abhängig. Zustellungen stehen im Zusammenhang mit mehreren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten. Hier sind insbesondere • Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), der Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz in angemessener Zeit, • Art. 20 Abs. 3 GG, der aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleitete Grundsatz eines fairen Verfahrens, • Art. 103 Abs. 1 GG, der Anspruch auf rechtliches Gehör zu nennen. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungsaufträge können deshalb für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu erheblichen Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass im Bereich des Oberlandesgerichts München Zustellungen auf einem sehr hohen Qualitätsniveau ausgeführt werden und das Ziel der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt.
Der förmlichen Zustellung nach §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in gerichtlichen Verfahren eine zentrale Bedeutung zu. Alle wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen werden zugestellt. Die Einleitung, der Fortgang und die Beendigung von gerichtlichen Verfahren sind regelmäßig von Zustellungen abhängig. Zustellungen stehen im Zusammenhang mit mehreren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten. Hier sind insbesondere • Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), der Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz in angemessener Zeit, • Art. 20 Abs. 3 GG, der aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleitete Grundsatz eines fairen Verfahrens, • Art. 103 Abs. 1 GG, der Anspruch auf rechtliches Gehör zu nennen. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungsaufträge können deshalb für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu erheblichen Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass im Bereich des Oberlandesgerichts München Zustellungen auf einem sehr hohen Qualitätsniveau ausgeführt werden und das Ziel der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt.
Der förmlichen Zustellung nach §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in gerichtlichen Verfahren eine zentrale Bedeutung zu. Alle wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen werden zugestellt. Die Einleitung, der Fortgang und die Beendigung von gerichtlichen Verfahren sind regelmäßig von Zustellungen abhängig. Zustellungen stehen im Zusammenhang mit mehreren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten. Hier sind insbesondere • Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), der Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz in angemessener Zeit, • Art. 20 Abs. 3 GG, der aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleitete Grundsatz eines fairen Verfahrens, • Art. 103 Abs. 1 GG, der Anspruch auf rechtliches Gehör zu nennen. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungsaufträge können deshalb für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu erheblichen Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass im Bereich des Oberlandesgerichts München Zustellungen auf einem sehr hohen Qualitätsniveau ausgeführt werden und das Ziel der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt.
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