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28 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)
Zur Auswertung vorhandener Unterwasserschalldaten des BfN soll ein Auswertungskonzept erstellt werden, unter Berücksichtigung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie der Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL). Dabei sollen neben der Gesamtbelastungsbetrachtung auch Aussagen zu einer zeitlichen Verteilung sowie eine quantitative Zuordnung von anthropogenem und natürlichem Schall (bzw. von einzelnen Schallereignissen) zu bestimmten Schallaktivitäten ermöglicht werden. Basierend auf den BfN-eigenen Daten sowie unter Nutzung weiterer Daten und Literaturquellen sollen Bewertungen der Bedeutung unterschiedlicher Schallquellen/Aktivitäten für verschiedene in der AWZ vorkommende Tierarten erstellt werden, Überlegungen zu kumulativen Bewertungsmethoden vorgenommen und so weit möglich biologische Grenzwerte abgeleitet werden. Alle Ergebnisse sollen schließlich in eine Gesamtschallstrategie einfließen um Vorschläge zur Erfüllung der MSRL Umweltziele formulieren zu können (Lärmminderungsmaßnahmen in Nord- und Ostsee sowie Ableitung und Anwendung von Schallgrenzwerten). In Nachfolge des Projekts „Naturverträgliche Sprengungen auf See (NaVES-UXO)" des BfN (Tests verschiedener Blasenschleierkonfigurationen zur Minderung von Sprengschall), soll nun zudem die Wirkung von sogenannten Sprengkratern hinsichtlich der Minderung der Druck- bzw. Schallwelle als auch die Wirkung von verschiedenen Vergrämungskonzepten untersucht und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Ersteres soll im Projekt in Kooperation mit der Bundeswehr und im Rahmen geplanter Sprengkampagnen der Bundeswehr auf See zunächst gemeinsam geplant und dann untersucht werden.
Es werden schnellstmöglich 25 Actionkameras mit diversem Zubehör nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung benötigt. Spätester Liefertermin ist der 11.12.2024.
Gegenstand der Ausschreibung ist der vollständige Betrieb des TK-Anlagenverbunds des Bundesamtes für Naturschutz inklusive der Softwarepflege und Hardwarewartung sowie der Lieferung von Ersatzteilen und zukünftige Erweiterungen und Veränderungen des Anlagenverbundes (z.B. bei Teilnehmerzuwachs, VoIP Umstellung, Alarmierung). Zu den Leistungen gehören auch die Überwachung, das Erkennen und Beseitigen von Störungen, sowie die Durchführung sonstiger Maßnahmen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs oder beauftragter Erweiterungen notwendig sind. Veränderungen des TK-Anlagenverbundes die zu Mehr- oder Minderleistungen führen, werden über den Servicevertrag angepasst.
Im Naturerbe-Rat wurde der Beschluss gefasst, ein umfassendes Programm für eine Öffentlichkeitsinitiative zu erarbeiten. Eine zentrale Maßnahme ist neben öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen (z.B. Auftritt auf der Woche der Umwelt) und Entwicklung von Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) (Magazin, Textbausteine, Flyer) die Entwicklung eines gemeinsamen Internetauftritts. Dieser repräsentiert das Nationale Naturerbe als Gemeinschaftsprojekt aller Akteure und bietet eine Portalfunktion zur Bündelung der verschiedenen Angebote der Akteure und deren besseren Auffindbarkeit. Dopplungen von Informationen sollen durch die Verknüpfung der unterschiedlichen Angebote vermieden werden. Neben der Erstellung und Pflege ist auch die technische Wartung Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Die Herausgeberschaft der Web-seite muss von der Auftraggeberin (AN) übernommen werden.
Das Projekt unterstützt die Auftraggeberin bei der digitalen Aufbereitung und Veröffentlichung seiner Monitoringaufgaben, um die Auswirkungen von Eingriffen in die Meeresnatur und die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen zu analysieren und dokumentieren. Die Leistung umfasst die flugzeuggestützte digitale Erfassung mariner Wirbeltiere (Seevögel und Meeressäugetiere) in Nord- und Ostsee. Die Planung und Durchführung der Flugsurveys erfolgen in enger Absprache mit der Auftraggeberin. Die ausgewerteten Surveydaten dienen der Berechnung der Verbreitung, Abundanzen und Trends für die Bewertung des Zustands der marinen Wirbeltiere in der deutschen Nord- und Ostsee mit Hilfe von Indikatoren. Je nach Jahreszeit und/oder Ort stehen entsprechend der von der Auftraggeberin vorgegebenen Planung entweder Meeressäugetiere oder Seevögel im Fokus der Erfassungen.
Zur Sicherstellung des Zu- und Abganges der Mitarbeiter und Gäste zwischen dem Hafen Lauterbach (Insel Rügen) und dem Anleger auf der Insel Vilm wird in den Wintermonaten 2025/2026 (Dezember bis April) ein Eisbrecher bzw. ein anderes eisgängiges Wasserfahrzeug benötigt.
Die Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (RL BT) wird seit 1994 in einem ca. 10-jährigen Intervall vom BfN herausgegeben. Der RL Status, der das Verlustrisiko jedes BT beschreibt, stellt die zentrale Aussage der RL dar. Die RL BT verzeichnet dabei sämtliche BT Deutschlands, also auch die ungefährdeten. Sie beinhaltet damit eine umfassende, detaillierte Zustandsbewertung aller Ökosysteme Deutschlands. Neben der Darstellung des RL Status finden sich zu jedem BT eine Reihe von Zusatzinformationen (bspw. Gefährdungsursachen oder diagnostische Arten). 2017 wiesen fast zwei Drittel aller BT ein (unterschiedlich hohes) Verlustrisiko auf. Das hier beschriebene Vorhaben soll die Aufgaben zur Erstellung der 4. fortgeschriebenen Fassung der RL BT umfassend bis zur Veröffentlichung, in enger Abstimmung mit dem BfN, übernehmen. Es müssen Grundlagen für alle Biotoptypen, terrestrisch wie marin, deren Zusatzinformationen und für die Methodik zur Bewertung, überprüft und aktualisiert wer-den. Es soll jedoch keine grundlegende Umarbeitung der Methodik erfolgen. Ggf. müssen einzelne weitere Biotoptypen oder Zusatzinformationen neu ergänzt (und dafür erarbeitet) werden. Dafür sollen alle notwendigen Daten beschafft werden. Für den auf den Grundla-gen basierenden Bewertungsprozess müssen Expert*innengruppen akquiriert und koordi-niert werden. Aus deren Output soll die finale Version der 4. Fassung der RL BT erstellt wer-den. Dazu gehört die Veröffentlichung in verschiedenen Formen sowie das Aufsetzen eines Online-Tools zur digitalen Bereitstellung der Biotoptypenliste inklusive des Rote Liste-Status. Aus den Erfahrungen des Gesamtprozesses müssen Empfehlungen für den Folgeprozess zur 5. Fassung abgeleitet werden.
Die Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist seit mittlerweile fast zwei Jahrzehnten unverändert. In der Zwischenzeit hat sich jedoch sowohl in Bezug auf die Notwendigkeit einer Listung der gelisteten Arten, der Notwendigkeit der Aufnahme neuer Arten als auch in Bezug auf die taxonomische Grundlagen, Änderungsbedarf ergeben. Das Projekt soll diesem Änderungsbedarf Rechnung tragen und die fachlichen Grundlagen für eine Novellierung der Anlage 1 der BArtSchV erarbeiten.
Im November 2024 wurde auf der COP 16 ein multilateraler Mechanismus inklusive eines globalen Fonds für die Nutzung von digitalen Sequenzdaten (DSI) beschlossen. Nutzende von DSI sollen in einen Fonds einzahlen und die Gelder für den Naturschutz verwendet werden. Der DSI-Beschluss schließt eine Rechtslücke. Erstmals sind nicht Staaten, sondern der private Sektor Hauptadressaten. Der MLM stellt insoweit ein in seiner Art neues Instrument der Mobilisierung von Geldern dar. Staaten haben eine unterstützende Funktion. Ziel des Vorhabens ist es, die Umsetzung des DSI-Beschlusses in Deutschland zu unterstützen, damit zügig Fondsgelder von betroffenen deutschen Unternehmen mobilisiert werden. Zudem soll das Verhältnis zu anderen internationalen Instrumenten, die die Nutzung von DSI und damit einhergehende Verpflichtungen regeln, untersucht werden.
Der Ausbau der Solarenergie ist ein wesentlicher Baustein der Energiewende. Um das gesetzliche Ziel von 400 Gigawatt installierter Solarleistung bis 2040 zu erreichen, könnten dafür verschiedenen Studien zufolge bis zu 280.000 Hektar Freifläche beansprucht werden. Die Inanspruchnahme von Freiflächen durch Photovoltaikanlagen (PV-FFA) kann Chancen aber auch Risiken für die Natur bedeuten. Gegenwärtig findet der Ausbau von PV-FFA vorwiegend auf Landwirtschaftsflächen (Acker und Grünland) statt. Die Tierarten dieser Lebensräume sind häufig stark gefährdet, so sind beispielsweise die Bestände einiger Offenlandvogelarten seit 1992 um über 90 % eingebrochen. Bisher gibt es kaum gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Auswirkungen von PV-FFA auf verschiedene Arten und Lebensräume. Zudem widersprechen sich die Ergebnisse verschiedener Untersuchungen teilweise. In den letzten Jahren sind aufgrund fehlender Kenntnisse bezüglich der Lebensraumeignung von PV-FFA für Arten der Offenlandschaft im Rahmen der Genehmigung oder freiwillig seitens der Betreiberfirmen eine Vielzahl von Monitoringberichten für bestimmte Arten entstanden. Ziel des hier ausgeschriebenen Sachverständigengutachtens ist die systematische und statistische Auswertung dieser bereits erhobenen Felddaten bzw. Monitoringergebnisse unter Berücksichtigung von spezifischen Anlagenparameter, wie beispielsweise Größe, Alter und Pflege der PV-FFA. Insgesamt sollen ca. 100 Monitoringberichte ausgewertet werden, wovon das BfN ca. die Hälfte zur Verfügung stellt. Die restlichen Berichte sind im Rahmen des Gutachtens zu akquirieren. Im Fokus stehen planungsrelevante Arten wie die Vogelarten der Offenlandschaft sowie optional der Feldhamster (Cricetus cricetus), die Zauneidechse (Lacerta agilis) sowie die Artgruppe der Fledermäuse. Nach der Qualitätsprüfung und Aufbereitung der Daten sind diese mittels geeigneter statistischer Methoden hinsichtlich belastbarer Aussagen über die Einflüsse von PV-FFA in Abhängigkeit der individuellen Anlagenparameter auf das Vorkommen, die Anzahl bzw. das Verhalten der vorkommenden Arten zu analysieren. Die ermittelten Zusammenhänge zwischen den Anlagenparametern und der Lebensraumeignung für bestimmte Arten(gruppen) sind zu bewerten und daraus naturschutzfachliche Empfehlungen abzuleiten. Die Ergebnisse werden im Rahmen einer Abschlussveranstaltung präsentiert und mit relevanten Akteur*innen und Fachexpert*innen diskutiert.
Im November 2024 wurde auf der COP 16 ein multilateraler Mechanismus inklusive eines globalen Fonds für die Nutzung von digitalen Sequenzdaten (DSI) beschlossen. Nutzende von DSI sollen in einen Fonds einzahlen und die Gelder für den Naturschutz verwendet werden. Der DSI-Beschluss schließt eine Rechtslücke. Erstmals sind nicht Staaten, sondern der private Sektor Hauptadressaten. Der MLM stellt insoweit ein in seiner Art neues Instrument der Mobilisierung von Geldern dar. Staaten haben eine unterstützende Funktion. Ziel des Vorhabens ist es, die Umsetzung des DSI-Beschlusses in Deutschland zu unterstützen, damit zügig Fondsgelder von betroffenen deutschen Unternehmen mobilisiert werden. Zudem soll das Verhältnis zu anderen internationalen Instrumenten, die die Nutzung von DSI und damit einhergehende Verpflichtungen regeln, untersucht werden.
Das Vorhaben dient dazu, die Auftraggeberin und das BMUKN hinsichtlich der ausstehenden und auf Grund von Umsetzungsfristen notwendigen Umsetzung der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED III) und den zahlreichen anstehenden nationalen Rechtsetzungen im Bereich erneuerbare Energien und Naturschutz auf wissenschaftlicher Basis fachlich und juristisch in verschiedenen - ggf. kurzfristig zu aktualisierenden - Arbeitspaketen und Themenbereichen zu unterstützen und zu beraten. Die wissenschaftliche Beratungsleistung soll den Bund befähigen, zielgerichtete Standards im Sinne des Naturschutzes zu entwickeln und in die Prozesse einzubringen. Dabei sollen aus fachlicher Sicht sowohl die von der Regierung formulierten Beschleunigungswirkungen als auch die Wahrung ökologischer Schutzstandards ausgewogen integriert werden.
Die Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist seit mittlerweile fast zwei Jahrzehnten unverändert. In der Zwischenzeit hat sich jedoch sowohl in Bezug auf die Notwendigkeit einer Listung der gelisteten Arten, der Notwendigkeit der Aufnahme neuer Arten als auch in Bezug auf die taxonomische Grundlagen, Änderungsbedarf ergeben. Das Projekt soll diesem Änderungsbedarf Rechnung tragen und die fachlichen Grundlagen für eine Novellierung der Anlage 1 der BArtSchV erarbeiten.
Ziel des Vorhabens ist es zum einen Beitrag zur Evaluierung des Zielbereichs Biodiversitätsförderung des deutschen GAP-Strategieplans zu leisten. Zum Anderen sollen Vorschläge für eine kohärentere Ausgestaltung des Agrarumweltfördersystems in Deutschland gemacht werden. Das Vorhaben zielt explizit auf die (Wechsel-)Wirkungen zwischen den Öko-Regelungen und den Interventionen der Bundesländer ab. Dabei muss die Analyse besonders auf die tatsächlichen und vermeintliche kollissionspotenziale der verscheidenen Interventionskategorien eingehen und Lösungen vorschlagen wie diese reduziert werden können. Die entwickelten Vorschläge folgen dabei grundsätzlich den insbesondere in der Zukunftskommission Landwirtschaft und dem Strategischen Dialog für die Zukunft der EU-Landwirtschaft formulierten Ziel für einen transformativen Wandel des Agrar- und Ernährungssystems und beziehen, so weit möglich, die Rahmenbedingungen für die nächste GAP-Förderperiode mit ein.
Ziel des Vorhabens „Ökonomische Anreizinstrumente für naturverträgliches Wirtschaften“ ist es auf Basis einer systematischen Erfassung und Bewertung bestehender Instrumente fundierte Empfehlungen für deren zukünftige Anwendung und Ausgestaltung zu entwickeln, die sich vorrangig an politische Entscheidungstragende sowie zuständige Verwaltungsstellen richten. Über diesen Weg sollen auch Unternehmen und andere wirtschaftliche Akteure indirekt erreicht werden, indem durch geeignete Rahmenbedingungen und Anreize ein naturverträglicheres Wirtschaften gefördert wird. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Unternehmen - insbesondere KMU - durch ökonomische Anreize motiviert werden können, freiwillige Beiträge zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt zu leisten. Das Vorhaben leistet damit einen direkten Beitrag zur Umsetzung der Maßnahme 16.2.4 der NBS 2030 sowie zur politischen Operationalisierung der CBD- und EU-Biodiversitätsziele. Im Rahmen des Vorhabens werden relevante Anreizinstrumente zunächst konzeptionell eingeordnet und klassifiziert, anschließend auf nationaler und internationaler Ebene identifiziert und in ihrer praktischen Ausgestaltung analysiert. Eine vertiefende Bewertung ausgewählter Instrumente erfolgt entlang eines umweltökonomischen Kriterienrasters, dass u.a. Effektivität, Effizienz und sektorale Anwendbarkeit berücksichtigt. Ergänzend werden Fallstudien zur Umsetzung in der Unternehmenspraxis durchgeführt. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für konkrete, praxisnahe Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung und Kombination von Anreizmechanismen, insbesondere mit Blick auf eine niedrigschwellige und zielgerichtete Förderung biodiversitätsfreundlichen Wirtschaftens in KMU.
Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO, EU 2024/1991) verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu fördern und geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen. Sie setzt verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten, um natürliche Lebensräume zu schützen und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandel und anderen Belastungen zu stärken. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und erfordert die Erstellung nationaler Wiederherstellungspläne (Artikel 14 und 15). Bereits 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung (September 2026) müssen in einem ersten Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans Angaben zum Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit der Wiederherstellungsmaßnahmen gemacht werden. Anschließend wird ein Evaluierungskonzept für die fortlaufende Überwachung und Optimierung der ergriffenen Maßnahmen benötigt (Artikel 20), sowie für die anstehenden Berichtspflichten. Vor diesem Hintergrund soll ein bundesweit einheitliches Evaluierungskonzept für die Wirksamkeit von Wiederherstellungsmaßnahmen der W-VO erarbeitet werden. Kurzfristig ist die Ausarbeitung eines Verfahrens zur Bewertung der Wirksamkeit der zu ergreifenden Maßnahmen für den ersten Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplan notwendig. Anschließend soll durch die Entwicklung eines umfassenden Evaluierungskonzeptes die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen für die einzelnen Artikel gewährleistet werden. Dieses Konzept soll wo möglich Synergien nutzen und auf bestehende maßnahmenbezogenen Evaluierungskonzepte aufbauen. Hierzu sollen etablierte Evaluierungskonzepte, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und innovative Ansätze verschränkt werden, um eine optimale und effiziente Evaluierung zu gewährleisten. Das Evaluierungskonzept für Maßnahmen der Wiederherstellungsverordnung soll mit verschiedenen Akteuren, insbesondere mit den zuständigen Stellen auf Bundes- und Länderebene diskutiert und abgestimmt werden.
Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) sieht ein verpflichtend durchzuführendes Bestäubermonitoring vor. Der erste Berichtszyklus umfasst 4, der folgende 6 Jahre, erstes Berichtsjahr ist 2030. Die KOM gibt mit dem 1. delegierten Rechtsakt (1. DA) ein konkretes Konzept mit einheitlichen Methoden vor, dass von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Damit soll erreicht werden, dass die erhobenen Daten auf EU-Ebene vergleich- und auswertbar sind. Ziel dieses Vorhabens ist die Entwicklung eines Umsetzungskonzepts für Deutschland. Dabei soll das Bestäubermonitoring möglichst in das bundesweite Insektenmonitoring (IM) integriert werden. Grundlage für das deutsche Umsetzungskonzept sind die delegierten Rechtsakte, die die Europäische Kommission (KOM) erlässt und die die Methodik zur Ausführung des Artikels 10 der W-VO enthalten. Die Veröffentlichung des 1. DA zur Festlegung der wissenschaftlich fundierten Methode zur Überwachung der Vielfalt von Bestäubern und Bestäuberpopulationen wird für den Herbst 2025 erwartet. Fachliche Grundlage für den 1. DA ist das im Auftrag der KOM entwickelte Konzept für ein EU-Bestäubermonitoring (Potts et al. 2024, Potts et al. 2021). Der 1. DA formuliert die methodischen Vorgaben für das Bestäubermonitoring. Diese Vorgaben sollen in ein operables Umsetzungskonzept übersetzt und die inhaltlichen, strukturellen und organisatorischen Anforderungen an das Bestäubermonitoring im Detail ausgearbeitet werden. Im 1. DA werden die Regeln für die Auswahl der zu überwachenden Stichprobenflächen formuliert. Er legt die zu erfassenden Tiergruppen und die Methodik fest, mit der diese Taxa beobachtet werden. Dementsprechend umfasst das Projekt folgende Ziele: i) Entwicklung und Festlegung der zu beprobenden Stichprobenkulisse nach den Vorgaben des 1. DA, ii) umsetzungsreife Ausarbeitung der Erfassungsmethodik für alle Module, die im 1. DA gefordert und beschrieben werden, sowie iii) Entwicklung eines EDV-Fachkonzeptes zu den hier konzipierten Modulen.
Seit 2021 wird jährlich ein BfN-Fachgespräch zu Naturschutz und Erneuerbaren Energien durchgeführt. Die Veranstaltungsreihe dient dazu, im Themenbereich Naturschutz und EE Probleme aufzuzeigen und Lösungsoptionen anzubieten und diese zu diskutieren. Das BfN wird damit unterstützt, die Reichweite bereits vorliegender Lösungsmöglichkeiten aus Naturschutzsicht zu erhöhen, neue Lösungsansätze mit relevanten Entscheidungsträger*innen zu erörtern und Allianzen zur Umsetzung bestimmter Ziele und Ansätze zu finden. Ziel des Vorhabens ist die Organisation und Durchführung von 3 BfN-Fachgesprächen, in deren Rahmen aktuelle, fach-politisch relevante Themen im Kontext "Naturschutz und Energiewende" kurzfristig aufgegriffen und Handlungsoptionen aufgezeigt und diskutiert werden. Für neu aufkommende Themen bzw. zur bedarfsgerechten Erarbeitung passgenauer Lösungsansätze sind zusätzlich themenspezifische Fachgutachten zu erarbeiten, mit denen Positionen entwickelt und unterstützt werden. Außerdem sollen optional innerhalb der Vertragslaufzeit Workshops mit VertreterInnen aus der Praxis (z. B. Kommunen, Behörden, Verbände, Regionalplanung) sowie ein Fachgutachten zur Vorbereitung der BfN- Fachgespräche eingeplant werden.
Bis 2045 soll gemäß WindSeeG die installierte Leistung an Offshore-Windenergie (OWE) auf 70 GW steigen, zum aktuellen Zeitpunkt (Dezem-ber 2024) sind 9 GW an Leistung installiert. Um dieses Ausbauziel zu erreichen, sind zum einen eine Verachtfachung der Leistung und somit eine entsprechend erhöhte Anzahl der zu errichtenden Anlagen sowie nach derzeitiger Planung auch größere Anlagen und somit größere Pfahldurch-messer erforderlich. Zudem wird der Offshore-Windpark (OWP) bedingte Schiffsverkehr sowohl für den Bau als auch die Wartung der Anlagen deutlich steigen. Beides hat einen deutlich erhöhten Eintrag von Lärmemissionen zur Folge, die verschiedene Auswirkungen auf hörsensitive Tiere, wie z.B. Schweinswale, haben können, die von Hörverlust, Flucht oder redu-zierter körperlicher Fitness bedingt durch lärmbedingte Unterbrechung von Jagdverhalten reichen. Um diese Folgen zu adressieren, ist es dringend erforderlich neue Lärmminderungsmaßnahmen zu entwickeln beziehungsweise zur Anwendungsreife zu bringen bzw. zum Stand der Technik zu entwickeln. In einem Workshop soll branchenübergreifend der derzeitige Entwicklungsstand verschiedener alternativer Gründungsvarianten und weiterer Schallminderungsmaßnahmen dargestellt und analysiert werden, welche konkreten Schritte notwendige sind diese zum Stand der Technik weiterzuentwickeln.
Dieses Forschungsvorhaben zielt darauf ab, das BfN bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben und nationalen sowie internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Erfassung, Kartierung und Bewertung benthischer Arten und Lebensräume zu unterstützen, die durch die MSRL und die FFH-RL und seit kurzem auch der W-VO gegeben sind. Die Daten für benthische Arten und Biotope für die Nord- und Ostsee werden dabei separat erhoben und durch unterschiedliche Auftragnehmer ausgewertet. Dieses Projekt dient der erforderlichen Koordinierung und Zusammenführung aller historisch dem AWZ-P4 „Benthos“ zuzuordnenden Forschungsvorhaben des BfN und der in deren Rahmen erhobenen Daten (neben dem Projekt selbst sind das die Vorhaben „BenthMon Nordsee“ mit dem AWI und „BenthOs“ mit dem IOW) . Wesentliche Schwerpunkte sind darüber hinaus das GIS-Management, die Weiterführung des Aufbaus und der Pflege eines Biotopkatasters und der BfN-Benthosdatenbank (einschließlich deren Qualitätssicherung), die Weiterführung der flächendeckenden Biotopkartierung in der deutschen AWZ der Nordsee sowie die Durchführung eines Teils des Effektmonitorings mit Fokus auf die Fischereiausschlussgebiete in den NSG der deutschen AWZ der Nordsee. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
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