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9 Ausschreibungen
Nach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) obliegt die Reinigungspflicht der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen den Gemeinden, soweit diese nicht den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt wurde (§ 52 Abs. 4 NStrG). Diese Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) der Samtgemeinden Artland sollen nunmehr zum 01.01.2026 neu vergeben werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend längstens zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das Vertragsverhältnis nicht von einer Partei bis spätestens zum 30.06. des Vorjahres gekündigt wird. Mithin ist eine Verlängerung höchstens bis zum 31.12.2029 möglich. Einer Kündigung zum 31.12.2029 bedarf es insoweit nicht. Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung. Kehrleistung: Die Kehrleistung umfasst ausschließlich das staubfreie Säubern der Straßen und Rinn-steine sowie der Parkspuren. Eine Reinigung der Parkspuren braucht daher nicht durch-geführt werden, wenn und soweit diese z.B. durch parkende Fahrzeuge nicht befahren werden können. Zur Reinigung ist eine umweltfreundliche Kehrmaschine zu verwenden, die für eine selbstaufnehmende, staub- und geräuscharme Reinigung geeignet ist. Die Kehrmaschinen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Kehrgutentsorgung: Die Kehrgutentsorgung beinhaltet die Inbesitznahme des anfallenden Kehrgutes und dessen ordnungsgemäße Entsorgung nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG). Dazu ist ein vereinfachter Entsorgungsnachweis von Seiten des Auftragnehmers zu führen. Der rechtlich und technisch beanstandungsfreie Transport liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Alle damit verbundenen Kosten und Risiken - insbesondere auch verkehrsbedingter Art - sind im Entsorgungsentgelt einzukalkulieren. Die zur staubfreien Straßenreinigung notwendige Wassermenge wird von der Samtgemeinde gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Über eine evtl. Entnahme aus einem Hydranten muss mit dem Wasserverband Bersenbrück eine Absprache getroffen werden. Die Reinigung soll an - im Vorfeld - festgelegten Wochentagen durchgeführt werden. Bei zwei Kehrtagen pro Woche, sollten diese mindestens um drei Tage zeitversetzt sein. Mit der Reinigung ist an den festgesetzten Tagen so rechtzeitig (frühestens ab 06:00 Uhr) zu beginnen, dass sie bis 18:00 Uhr beendet ist.
Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung bzw. Zubereitung der Mittagessen (cook & hold oder vergleichbar) nach den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen aufgezeigten Qualitätsanforderungen. Gegenstand des Auftrages ist zudem die Anlieferung/Lieferung in den genannten Kindertagesstätten (Los 1) und Grundschulen (Los 2) durch eigenes Personal des Auftragnehmers - Verpflegungssystem ausschließlich cook & hold (oder vergleichbar). Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Bückeburg Kindertageseinrichtungen: Städtische KiTa Straußweg/Straußweg 15/ 31675 Bückeburg, Städtische KiTa Röcke Pusteblume/Südring 4/ 31675 Bückeburg, Städtische Luisen-Krippe/Hinüberstraße 12/ 31675 Bückeburg, Städtische Julianen-KiTa/Hannoversche Straße 10/ 31675 Bückeburg, Los 2: Bückeburg Grundschulen: Grundschule Am Harrl/Ulmenallee 3/ 31675 Bückeburg, Grundschule Evesen/Eveser Straße 61/ 31675 Bückeburg, Grundschule Meinsen/Am Weidenhof 5/ 31675 Bückeburg, Grundschule Im Petzer Feld/Petzer Straße 43/ 31675 Bückeburg. Details zu der Anzahl der aktuell betreuten Kinder/Schüler und Altersgruppen, Lieferzeiten und weitere Details sind den Anlagen "Liste aller Kitas" (Los 1) und "Liste aller Grundschulen" (Los 2) sowie den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Vertragsbeginn ist jeweils der 01.02.2026. Der erste Tag der Belieferung ist Montag, der 02.02.2026. Der jeweilige Vertrag ist befristet bis zum 31.01.2028. Es besteht jeweils eine zweimalige Verlängerungsoption um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre, bis spätestens zu 31.01.2030.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der laufenden Unterhaltsreinigung und turnusmäßigen Grundreinigungsleistungen für die nachfolgend aufgeführten Objekte der Gemeinde Wennigsen (Deister). Es erfolgt eine Aufteilung der Reinigungsleistungen in zwei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf beide/alle Lose zulässig. Los Nr. 1 Objektbezeichnung / Adresse *Rathaus / Hauptstr. 1-2, 30974 Wennigsen (Deister) *Bücherei Wennigsen / Hauptstr. 2 a,30974 Wennigsen (Deister) *Familienservicebüro / Hauptstr. 2 c, 30974 Wennigsen (Deister) *Außenstelle Ordnungsamt / Hauptstr. 2 e-f, 30974 Wennigsen (Deister) * Außenstelle Wirtschaft und Tourismus / Hauptstr. 11 a, 30974 Wennigsen (Deister) * Familienzentrum Kita Vogelnest / Neustadtstr. 19a, 30974 Wennigsen (Deister) * Öffentliche WC-Anlage/ Hülsebrinkstr./Hauptstr., 30974 Wennigsen (Deister) Los 2: *Grundschule Wennigsen / Argestorfer Str. 4, 30974 Wennigsen (Deister) *Jugendpflege / Argestorfer Str. 4a, 30974 Wennigsen (Deister) *Kinderhort Wennigsen / Argestorfer Str. 4b, 30974 Wennigsen (Deister) *Kläranlage / Rehrweg 17, 30974 Wennigsen (Deister) Eine ausführliche Auflistung der auftragsgegenständlichen Räumlichkeiten und die detaillierten Anforderungen an die Reinigungsleistungen können Sie den beigefügten Verträgen über Gebäudereinigungsleistungen (Los 1 und Los 2) und Ihren Anlagen, den Raumbüchern und der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung/Zubereitung der Mittagessen nach den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen (Los 1 und Los 2) aufgezeigten Qualitätsanforderungen. Gegenstand des Auftrages ist zudem die Anlieferung/Lieferung der Mittagessen in den genannten Kindertagesstätten (Los 1) und Grundschulen (Los 2) durch eigenes Personal des Auftragnehmers. Die Bereitstellung der Mittagesessen ist in folgenden Verpflegungssystemen möglich: Cook & Chill; Cook & Hold oder hiermit vergleichbare Verpflegungssysteme. Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Bückeburg Kindertageseinrichtungen Einrichtung / Adresse Städtische KiTa Straußweg / Straußweg 15, 31675 Bückeburg Städtische KiTa Röcke Pusteblume / Südring 4, 31675 Bückeburg Städtische Luisen-Krippe / Hinüberstraße 12, 31675 Bückeburg Städtische Julianen-KiTa / Hannoversche Straße 10, 31675 Bückeburg Los 2: Bückeburg Grundschulen Einrichtung / Adresse Grundschule Am Harrl / Ulmenallee 3, 31675 Bückeburg Grundschule Evesen / Eveser Straße 61, 31675 Bückeburg Grundschule Meinsen / Am Weidenhof 5, 31675 Bückeburg Grundschule Im Petzer Feld / Petzer Straße 43, 31675 Bückeburg Details zu der Anzahl der aktuell betreuten Kinder/Schüler und Altersgruppen, Lieferzeiten und weitere Details sind den Anlagen "Liste aller KiTas" (Los 1) und "Liste aller Grundschulen" (Los 2), den Anlagen "Liste Küchenausstattung KiTas" (Los 1) und "Liste Küchenausstattung Grundschulen" (Los 2) sowie den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Vertragsbeginn ist jeweils der 01.02.2026. Der erste Tag der Belieferung ist Montag, der 02.02.2026. Der jeweilige Vertrag ist befristet auf zwei Jahre, bis zum 31.01.2028. Es besteht jeweils eine zweimalige Verlängerungsoption um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre, bis spätestens zu 31.01.2030.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB für die städtebauliche Maßnahme Stadt Wunstorf Sanierungsgebiet "Innenstadt" sowie das Innenstadtmanagement. Weitere Details zu den einzelnen Leistungsbildern sind dem Sanierungstreuhändervertrag sowie dem Innenstadtkonzept zu entnehmen. Vertragsbeginn ist der 15.01.2026. Die Laufzeit des Vertrages ist zunächst befristet bis zum 14.01.2029 und verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre, soweit er nicht gekündigt wird. Eine Verlängerung ist mehrfach bis zum Abschluss der städtebaulichen Maßnahme möglich.
Gegenstand des Auftrags sind sämtliche für den Neubau der Dreifeldsporthalle erforderlichen Planungsleistungen und Ingenieurleistungen sowie alle Ausführungsleistungen und Bauzwischenfinanzierungsleistungen. Ferner sind Wartungs- und Inspektionsleistungen zu erbringen. Die Leistungen sind zu einem Pauschalfestpreis zu erbringen.
Gegenstand des Auftrags ist Trägerschaft und Betrieb der beiden städtischen Kindertagesstätten an den Standorten Lünzen (Los 1) und Wesseloh (Los 2) im Stadtgebiet Schneverdingen: Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1 Kita Lünzen, Alte Landstraße 7 29640 Schneverdingen/Lünzen Anzahl Kinder: 40 Anzahl Gruppe: 2 (1x Krippe á 15 Plätzer; 1x KiGa á 25 Plätze) Los 2 Kita Wesseloh, Wesseloher Straße 34, 29640 Schneverdingen Anzahl Kinder: 20 Anzahl Gruppen: 1 (1x. altersgemischte Gruppe 5 Plätze U3; 15 Plätze Ü3) Vertragsbeginn ist der Betreuungsbeginn des Kindergartenjahres 2026/2027. Der Betriebsführungsvertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Es besteht eine dreifache Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 20 Jahre.
Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung bzw. Zubereitung der Mittagessen (cook & hold oder vergleichbar) nach den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen aufgezeigten Qualitätsanforderungen. Gegenstand des Auftrages ist zudem die Anlieferung/Lieferung in den genannten Kindertagesstätten (Los 1) und Grundschulen (Los 2) durch eigenes Personal des Auftragnehmers - Verpflegungssystem ausschließlich cook & hold (oder vergleichbar). Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Bückeburg Kindertageseinrichtungen: Städtische KiTa Straußweg/Straußweg 15/ 31675 Bückeburg, Städtische KiTa Röcke Pusteblume/Südring 4/ 31675 Bückeburg, Städtische Luisen-Krippe/Hinüberstraße 12/ 31675 Bückeburg, Städtische Julianen-KiTa/Hannoversche Straße 10/ 31675 Bückeburg, Los 2: Bückeburg Grundschulen: Grundschule Am Harrl/Ulmenallee 3/ 31675 Bückeburg, Grundschule Evesen/Eveser Straße 61/ 31675 Bückeburg, Grundschule Meinsen/Am Weidenhof 5/ 31675 Bückeburg, Grundschule Im Petzer Feld/Petzer Straße 43/ 31675 Bückeburg. Details zu der Anzahl der aktuell betreuten Kinder/Schüler und Altersgruppen, Lieferzeiten und weitere Details sind den Anlagen "Liste aller Kitas" (Los 1) und "Liste aller Grundschulen" (Los 2) sowie den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Vertragsbeginn ist jeweils der 01.02.2026. Der erste Tag der Belieferung ist Montag, der 02.02.2026. Der jeweilige Vertrag ist befristet bis zum 31.01.2028. Es besteht jeweils eine zweimalige Verlängerungsoption um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre, bis spätestens zu 31.01.2030.
Gegenstand des Auftrages ist die gastronomische Bewirtschaftung (Catering) der beiden Kliniken FÜRSTENHOF KLINIK in Bad Pyrmont und LANDGRAFEN KLINIK in Bad Nenndorf. Eine ausführliche Auflistung der jeweils überlassenen Räumlichkeiten und die detaillierten Anforderungen an die Cateringleistungen können Sie den beigefügten Vertragsentwürfen und seinen Anlagen sowie den Leistungsbeschreibungen entnehmen. Es erfolgt eine Aufteilung der Cateringleistungen in 2 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf beide/alle Lose zulässig. Los 1 - Standort Bad Pyrmont: - FÜRSTENHOF KLINIK - Cafeteria des Gesundheitszentrum KÖNIGIN-LUISE-BAD Los 2 - Standort Bad Nenndorf - LANDGRAFEN KLINIK (einschl. Gästehaus Edelweiss) - Cafeteria LANDGRAFEN KLINIK Besonderheiten der Standorte und Lose: In Bad Pyrmont (Los 1) soll darüber hinaus die Cafeteria im Gesundheitszentrum KÖNIGIN-LUISE-BAD auf Grundlage eines Pachtvertrages (Anlage F) bewirtschaftet werden. In Bad Nenndorf (Los 2) soll zusätzlich die in der LANDGRAFEN KLINIK gelegene Cafeteria auf Grundlage eines Pachtvertrages (Anlage G) bewirtschaftet werden. Darüber hinaus soll das neben der LANDGRAFEN KLINIK gelegene "Gästehaus Edelweiss" mit 39 Betten ebenfalls mitbewirtschaftet werden. Das Vertragsverhältnis soll jeweils am 01.09.2025 in Kraft treten. Der Vertrag läuft zunächst für zwei Jahre bis zum 31.08.2027. Es besteht die Option zur dreimaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt in beidseitigem Einvernehmen und muss spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Die Vertragslaufzeit hat zusammen mit der Verlängerung des Pachtvertrages zu erfolgen. Der Vertrag läuft längstens bis zum 31.08.2030. Das jeweilige Pachtverhältnis soll entsprechend der Catering-Dienstleistungen in den Kliniken zum 01.09.2025 beginnen mit einer Laufzeit von zwei Jahren und einer dreimaligen Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die jeweiligen Vertragslaufzeiten sind gleichlautend. Näheres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Leistungsbeschreibung zu Los 1 bzw. Los 2 (Anlagen B und C) der Vergabeunterlagen.
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