Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Reisedienste. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
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2026-VS-KS Ausschreibung Verkehrssicherung Kassel 2026
A00 Diverse FRS ÜK Österreich, RV Verkehrsabsicherung
Die aufgeführten Mengen umfassen den geschätzten Bedarf für einen Zeitraum von ca. 150 Wochen, gerechnet mit ca. 4-20 Baustelleneinrichtungen in der Woche. Das Volumen ergibt sich aus einer qualifizierten Schätzung auf Grundlage der bisherigen Absperrmaßnahmen, kann jedoch starken Schwankungen durch klimatische Veränderungen, politischen Entscheidungen, betriebsabhängigen oder anderen unvorhersehbaren Gründen unterliegen und daher nicht die exakte Abrechnungssumme wiedergeben. Die Mengenansätze in dem Leistungsverzeichnis sind die Gesamtsummen zahlreicher Einzelmaßnahmen (Haltverbotszonen, (Teil-)Sperrungen von Straßenzügen). Da die Baumschnittarbeiten sich auf akute kurzfristig gemeldete Schadens- oder Risikofälle beziehen, ist eine ortsbezogene Planung und Massenermittlung vor ab nicht möglich. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass es sich um Verkehrssicherungsmaßnahmen unter sog. Priorität 2 Bäumen handelt, d.h. nach Abruf der Leistung muss binnen 14 Tagen die komplett eingerichtete Haltverbotszone vorgehalten werden und montiert sein. Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Absperrleistungen um einen 3 - jährigen Vertrag, d.h. bei zufriedenstellender Durchführung der Absperrleistungen im 1. Beauftragungsjahr erfolgt eine Folgebeauftragung für das darauf folgende Jahr ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Ebenso gilt diese Regelung für das 2. Bauftragungsjahr. Jedes Jahr wird separat beauftragt. Die angebotenen Preise sind verbindlich für drei Vertragsjahre vereinbart. Es besteht ein beidseitiges Kündigungsrecht bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres für das darauf folgende Beauftragungsjahr. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum o.g. Datum bei dem zuständigen Sachbearbeiter eingehen. Eine Kopie ist per E-Mail an die Vergabestelle zu übermitteln. ( z. Hd. Frau Losch vergabe@gge.essen.de) Die auszuführenden Absperrleistungen erstrecken sich über das gesamte Stadtgebiet. Es ist zu erwarten, dass zur gleichen Zeit an verschiedenen Stellen des Stadtgebietes Arbeiten durchgeführt werden müssen. Es ist daher unumgänglich, dass der Auftragnehmer die benötigten Fahrzeuge, Verkehrszeichen und Absperrmaterialien im notwendigen Umfang nachweisen kann. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die Arbeiten von geschultem Montagepersonal fachgerecht durchgeführt werden. Das Fachpersonal einschließlich des verantwortlichen Bauleiters ist namentlich zu benennen. Hinsichtlich der Arbeitsstellensicherung sind Nachweise für die Eignung und Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA) mit dem Angebot vorzulegen. Danach muss der Verantwortliche für die Verkehrssicherung die deutschen Straßenverkehrsvorschriften und die im Bereich von Arbeitsstellen erforderlichen Aufgaben der Verkehrsführung, der Beschilderung, der Markierung, sowie der Beleuchtung beherrschen und entsprechend den aktuellen ZTV-SA herstellen und beurteilen können. Rechtzeitig vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeiten/Maßnahmen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, sind vom Amt für Straßen und Verkehr 66-5-1 Baustellenmanagement, verkehrsrechtliche Anordnungen gemäß § 45 Abs. 6 der STVO über die Absperrung und Kennzeichnung der Arbeitsstellen einzuholen. Es ist Kontakt zum Amt für Straßen und Verkehr aufzunehmen. Sollte ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren akzeptiert werden, so ist dies zwingend zu beantragen und den Vorgaben des Amtes für Straßen und Verkehr entsprechend umzusetzen. Hier ist konkret eine Jahresgenehmigung angestrebt, bei der die Genehmigung für eine Woche per Liste eingereicht wird. Verkehrszeichenpläne werden nur im Anhang mitversandt. Unmittelbar vor dem tatsächlichen Beginn der Arbeiten/Maßnahmen sind ggf. die zuständigen Behörden (Polizei, Feuerwehr, EVAG und sonstige betroffene Institutionen) über die Absperrmaßnahmen zu informieren. Den erteilten bzw. den im Verlauf der Maßnahme ergänzend erteilten verkehrsrechtlichen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Die eventuell dadurch entstehenden Auswirkungen auf den Ablauf der Arbeiten sind unverzüglich dem Bauleiter des Auftraggebers mitzuteilen. Die hierdurch entstehenden organisatorischen Aufwände z.B. zum Erlangen von verkehrsrechtlichen Anordnungen und Genehmigungen von Plänen usw. sind in die Einheitspreise der entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Durchführung der Absperrmaßnahmen nicht nach, so werden die eventuellen Mehrkosten dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Mehrkosten entstehen, wenn durch Verschulden des Auftragnehmers die vorgesehenen Arbeiten seitens des Auftraggebers nicht durchgeführt werden können. Das Gestellen von Sicherungsposten und einer FAT (Fahrbare Absperrtafel) geschieht durch den Auftraggeber. Diese Leistungen werden im Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt. Das Deaktivieren von ortsfester Beschilderung sowie das Reaktivieren der vorgenannten Beschilderung im Zuge einer Verkehrssicherungsmaßnahme gehört mit zur Leistung des Auftragnehmers und wird nicht gesondert vergütet. Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
Die Ausschreibung beinhaltet Verkehrssicherungsmaßnahmen im Rahmen von zyklischen Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 an Bundesautobahnen entlang der Betriebsstrecken sowie auf unterführten und überführten Straßen im Bereich der Bundesautobahnen. Das Los 1 umfasst die Leistungen im Zuständigkeitsgebiet der Autobahnmeistereien Börde und Theeßen. Die Baustelle befinden sich vorwiegend auf den Bundestautobahnen: - BAB 2 zwischen der AS Helmstedt-Ost und der AS Ziesar sowie auf der - BAB 14 zwischen der AS Calbe und der AS Wittenberge. Schätzmengen und Höchstmengen: > Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, Regelplan DIII/1r und DIII/1l: ca. 50 St. / höchstens 60 St. > Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, Regelplan DIII/3 und DIII/1l bzw. DIII/4 und DIII/1r ca. 17 St. / höchstens 22 St. > Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, Regelplan DIII/1r bis 1000m ca. 7 St. / höchsten 10 St. > Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, Regelplan DIV/1r bzw. DIV/1l ca. 7 St. / höchstens 11 St. > Verkehrstafeln bis 2,5qm herstellen, auf- und abbauen ca. 60 St. / höchstens 60 St. > Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, Regelplan CII/4 einschl. Lichtsignalanlage ca. 8 St. / höchstens 12 St. > Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, Regelplan CII/2 ca. 15 St. / höchstens 20 St. > Einholung Verkehrsrechtliche Anordnung ca. 105 St. / höchstens 120 St. > Verkehrszeichenpläne erstellen ca. 25 St. / höchstens 30 St.
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll sichergestellt werden, dass die im Eigentum der ESO-Stadtservice stehenden Absperrelemente (14 ARMIS ONE, 30 ARMIS GO, 30 CitySafe) dauerhaft und sicher gelagert werden. Darüber hinaus soll deren Transport, Auf- und Abbau, gemäß dem jeweiligen Sicherheitskonzept an den drei von der Stadt Offenbach am Main ausgeführten Veranstaltungen (Lichterfest, Kulturfest der Nationen und Mainuferfest) sichergestellt werden. Ebenfalls für die regelmäßig in Offenbach stattfindenden weiteren 9 jährlichen stadtnahe Veranstaltungen (Offenbacher Woche, Main Matsuri Japan Festival, Offenbacher Weihnachtsmarkt, Bieberer Fastnachtsumzug, Bürgeler Kappenfahrt, Offenbacher Volksfest, Bieberer Markt, Bürgeler Markt, Oktoberfest) -nachfolgend als stadtnahe Veranstaltungen- soll der Auftragnehmer die Absperrelemente samt der für diese notwendige Logistik vorhalten und kostengünstig anbieten, wenn sie spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung von dem jeweiligen Veranstalter angefragt und beauftragt werden. In der Zeit, in der die Absperrelemente nicht für eine der oben genannten Veranstaltungen benötigt werden, kann der Auftragnehmer die Absperrelemente für andere Veranstaltungen im Freien nutzen und zusammen mit seinen Dienstleistungen anbieten. In diesem Falle ist der Auftraggeber prozentual an dem Gewinn aus den Mieterträgen des Auftragnehmers zu beteiligen. Der Auftragnehmer hat, folgende Leistungen für den Auftraggeber und/ oder für den jeweiligen Veranstalter zu erbringen: • Lagerung von im Eigentum des Auftraggebers stehenden Absperrelementen (14 ARMIS ONE, 30 ARMIS GO, 30 CitySafe); • Vorhaltung der im Eigentum des Auftraggebers stehenden Absperrelementen bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn, soweit die Leistungen von dem jeweiligen Veranstalter angefragt werden; • An- und Abtransport sowie Auf- und Abbau nebst Vorhaltung am Veranstaltungsort, Wartung und Instandsetzung bei stadteigenen oder stadtnahen, o.g. Veranstaltungen, insbesondere bei Veranstaltungen und Umzügen im Freien, gemäß den jeweiligen Anforderungen des Veranstalters, bzw. des Sicherheitskonzeptes; • Regelmäßige oder anlassbezogene Wartung und Reparatur von Kleinstschäden in einem Umfang bis 500 € pro Jahr. • Organisation, Koordinierung und Durchführung der Aufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung des Auftragnehmers gegenüber den jeweiligen Veranstaltern. • Die Absperrelemente sind nach jedem Einsatz fach- und sachgerecht zu reinigen, bevor sie eingelagert werden. • Versicherungsschutz durch den Auftragnehmer für die Lagerung der Absperrmaterialien gegen Feuer und Einbruchdiebstahl. Sowie alle weiteren gesetzlichen verpflichteten Versicherungen, insbesondere eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstaltungsversicherungsschutz wird durch den jeweiligen Veranstalter abgeschlossen. • Bei den stadteigenen oder stadtnahen Veranstaltungen ist es dem Auftragnehmer untersagt, für die Absperrelemente einen Mietzins zu verlangen. Hier werden lediglich die Kosten für die Logistik rund um den Transport und Auf- und Abbau nach dem hier vorliegenden Vertrag bei dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt. Bei allen weiteren Veranstaltungen muss der Auftragnehmer neben seinen Dienstleistungen folgende Mietzinsen für die Absperrelemente berechnen: AMIS ONE pro Tag und Stück 300 € netto AMIS GO und oder CitySafe pro Tag und Stück 150 € netto Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber mit 70% an den Mieterträgen beteiligen und diese am Ende eines jeden Jahres an den Auftraggeber auskehren. Der Aufragnehmer hat die Abrechnungen gegenüber dem jeweiligen Veranstalter auf Verlangen des Auftraggebers offenzulegen. • Verkehrssicherung inkl. Sicherung der Absperrelemente und Beschilderung: Der Auftragnehmer hat bei stadteigene und stadtnahen Veranstaltungen Sorge für die straßenordnungskonforme Verkehrssicherung inklusive der erforderlichen Halteverbots-Beschilderung gemäß der von dem jeweiligen Veranstalter eingeholten verkehrsrechtlichen Anordnung der von ihm aufgestellten Absperrungen zu tragen, um eine Gefahr für Dritte auszuschließen. Die Verkehrssicherung inklusive der erforderlichen Halteverbots-Beschilderung ist aufzubauen, vorzuhalten, zu warten, instand zu setzen und abzubauen. Die Materialien hierzu werden nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die entstehenden Mietkosten für das Verkehrssicherungsmaterial sind mit dem jeweiligen Veranstalter direkt abzurechnen. Zudem hat der Auftragnehmer erforderliche Hinweis- und Informationsschilder anzubringen. Bei Leistungserbringung für Dritte, hat der Auftragnehmer die Erforderlichkeit der Verkehrssicherung mit dem jeweiligen Veranstalter vor Leistungserbringung abzuklären und entsprechend umzusetzen.
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